Bauantrag von Herrn Josef Fischer, Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Räumen zu Mietswohnung, Fl. Nr. 765 der Gemarkung Freimann (Miesenböck 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss, vom landwirtschaftlichen Nebengebäude, zu Wohnzwecken umzubauen. Es soll hier eine eigene Wohneinheit entstehen. Das Bestandsgebäude bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Erschließung der Wohneinheit erfolgt über eine Außentreppe.

Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zu beurteilen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB ist die Änderung zu Wohnzwecken je Hofstelle bis max. 3 Wohneinheiten unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für das Vorhaben sind 2 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr