Bauantrag der Firma CEC Consult GmbH, Neubau eines Einzelhandelsgeschäftes Tektur Nr. 1, Fl. Nrn. 449, 452, 453, 457 der Gemarkung Waging a. See (Ottinger Straße 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller hat eine Tektur zu seinem Bauantrag eingereicht. Nachdem es sich hier um einen Sonderbau handelt und der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, ist jede Änderung genehmigungspflichtig.

Es werden folgende Änderungen zur bisherigen Baugenehmigungsplanung beabsichtigt:

1. Bedingt durch mieterseitige Änderungswünsche wird eine Anpassung der Raumaufteilung notwendig. Im Wesentlichen betrifft dies
  • die Umgestaltung des Verkaufsraums/ Sozialraumbereichs im Bereich Achse A- B/7-11,
  • die Umgestaltung des Backshops und Verzehrbereichs im Eingangsbereich
  • die Verkleinerung der Metzgerkühlräume zugunsten eines Backvorbereitungsraums in Achse C-E/11-12.

Die Größe des Verkaufsraums verringert sich durch vorgenannte Änderungen um ca. 11 qm; die Abmessungen und die Lage des Gebäudes bleiben gleich.

Die statischen Unterlagen auf Grundlage der Tekturplanung wurden bereits erstellt und mit dem beauftragten Prüfingenieur abgestimmt bzw. geprüft. Das Brandschutzkonzept wird auf das aktuelle Raumkonzept angepasst und wieder durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt.

2. Die Technikgeräte im Außenbereich an der Ostseite des Gebäudes können kompakter angeordnet werden. So  werden anstelle der bisher 7 geplanten Wärmepumpen nur 5 Stück benötigt und der Verflüssiger kann auf einer Stahlkonstruktion oberhalb der Wärmepumpen angeordnet werden. Lärmschutztechnisch wurde dies vom Büro Steger und Partner überprüft und festgestellt, dass sich kein Unterschied gegenüber der bisherigen Beurteilung ergibt.

3. Die Stellplatzanordnung ändert sich geringfügig. Grund hierfür sind die Schaffung eines Durchgangs zwischen den Doppelparkerreihen, die Schaffung zusätzlicher Fahrradstellplätze sowie die Verlegung der Einkaufswagenboxen in Richtung Norden.

4. Die Verschiebung der EKW» Boxen wurde ebenfalls vom Büro S+P überprüft und festgestellt, dass Sich auch hier kein Unterschied gegenüber der bisherigen Beurteilung ergibt.

5. Der zur Versorgung des Baugebiets von den GWW benötigte Trafo wurde in der Südostecke des Grundstücks dargestellt.

6. Die Oberflächenentwässerung wurde an die genehmigte Entwässerungsplanung lNG Altötting angepasst. Die in unseren bisherigen Plänen dargestellte Versickerung wird nicht ausgeführt; Zur Ausführung kommt die genehmigte Rückhaltung in abgedichteten Rückhaltemulden mit gedrosselter Ableitung in den öffentlichen Regenwasserkanal.

7. Die Artenauswahl der Bäume wurde gem. Auflage in der Baugenehmigung abgeändert. In den unter Pkt. 5 genannten abgedichteten Rückhaltemulden können keine Bäume gepflanzt werden. Der Standort der Bäume ändert sich somit, die Anzahl bleibt jedoch gleich. Gemäß Festsetzung im Bebauungsplan ist dies zulässig.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“, der sich noch im Aufstellungsverfahren befindet. Der Bebauungsplan hat Planreife nach § 33 BauGB erlangt.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr