Änderung des Bebauungsplanes "Römerleiten II" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 544/4 der Gemarkung Gaden (Bajuwarenring 11); Billigung der geplanten Höhenentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Bau- und Werkausschusssitzung am 05.06.2019 ist der Grundsatzbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes „Römerleiten II“ im Bereich des Grundstück Fl.Nr. 544/4 der Gemarkung Gaden (Bajuwarenring 11) gefasst worden.


Der Änderungsbeschluss wurde vorbehaltlich dessen gefasst, dass die Antragsteller zu den bisherigen Antragsunterlagen einen detaillierten Gelände-Höhenplan vorlegen, der der gesonderten Zustimmung durch den Bau- und Werkausschuss bedarf. Diese ergänzenden Pläne in der Fassung vom 09.09.2019 liegen nunmehr vor.

Diskussionsverlauf

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In der Sitzung wurden nähere Planunterlagen der Antragsteller, gefertigt von Zimmerermeister und Passivhausplaner Manfred Gruber aus Kirchweidach, vorgestellt, z.B. detailliertere Ansichts- und Schnittdarstellungen der geplanten Bebauung. Von der Verwaltung wurde vorab darüber informiert, dass die im Süden des Baugrundstücks verlaufende öffentliche Wasserleitung im Grundbuch dinglich gesichert ist. Des Weiteren sei ein 2 m breiter Streifen entlang des gemeindlichen Straßengrundstücks mit öffentlichen Nutzungsrechten belegt (1 m für Geh- und Fahrzwecke, 2 m für öffentliche Leitungen).
In der sehr ausführlichen Diskussion wurde innerhalb des Bauausschusses der gegenüber dem Nachbargebäude höhere First kritisiert. Es widerspreche dem Einfügungsgebot, wenn der First der geplanten talseitigen Doppelhaushälfte um 20 cm höher ausfallen soll als der First der bestehenden, im ansteigenden Gelände liegenden Haushälfte. Hier sei ein niedrigerer  First im Vergleich zum Nachbarhaus oder maximal ein gleich hoher First geboten.
Einzelne Ausschussmitglieder trugen vor, dass die Antragsteller die Möglichkeit hätten, den Erdgeschossfußboden entsprechend dem Höhenverlauf der Ortsstraße noch etwas tiefer zu legen oder im Interesse eines tieferen Firstes die überreichliche Dachdämmung von 36 cm etwas zu reduzieren.
Mit der geringfügigen Erhöhung der zulässigen Wandhöhe auf max. 5,50 m bestand dagegen grundsätzlich Einverständnis, wobei jedoch – wie im Verlauf der Sitzung mehrmals betont - Dachneigung und Firsthöhe entsprechend dem bestehenden Nachbargebäude einzuhalten sind.
Ausführlich wurde im Ausschuss über den geplanten Doppel-Carport an der südlichen Grundstückgrenze diskutiert. Hier sei unbedingt darauf zu achten, dass die Höhenlage des Bauwerks an der bestehenden Garage auf dem Nachbargrundstück orientiert wird. Nach den vorliegenden Zeichnungen würde der Carport deutlich höher im Gelände liegen als die Nachbargarage. Auf Vorschlag der Verwaltung einigte sich der Ausschuss letztlich darauf, dass im grenznahen Bereich, wo die bestehende Wasserleitung verläuft, auf die Festsetzung von Überbauungsflächen für ein (Doppel-)Carport verzichtet werden soll. Wenn die Antragsteller es wollen, kann nördlich der Wasserleitung ein entsprechendes Baufenster, z.B. für einen Einfach-Carport, dargestellt werden. Die Frage, ob eine Überbauung der Wasserleitung mit dem gewünschten Doppel-Carport im Einzelfall zugelassen werden kann, soll nicht im Bebauungsplan aufgelöst werden. Dies soll gegebenenfalls einem späteren Antrag auf isolierte Befreiung unter Einbeziehung der Gemeindewerke Waging überlassen bleiben. Gegebenenfalls wäre dem Bauausschuss dann ein Geländeschnitt vorzulegen, der auch die Bestandssituation im Nachbargrundstück einzubeziehen hat.
Weiter wurde noch entschieden, auf die Darstellung von Überbauungsflächen für Nebenanlagen unmittelbar an der Ortsstraße zu verzichten, da dies mit dem dinglich gesicherten Leitungsrecht der Gemeinde (2 m breit) kollidieren würde. Im Bedarfsfall wäre auch hier ein Einzelantrag auf isolierte Befreiung unter Einbeziehung der Gemeindewerke die empfehlenswerte Vorgehensweise.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die heute vorgelegten Planunterlagen zur Kenntnis. Der Durchführung des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

  • Dachneigung und Firsthöhe sind entsprechend dem Bestandsgebäude auszuführen. Ein profilgleicher Anbau wird nicht gefordert.
  • Einer maximal zulässigen Wandhöhe von 5,50 m wird zugestimmt.
  • Der Verlauf der dinglich gesicherten Wasserleitung im Süden des Grundstücks ist nachrichtlich in die Planunterlagen aufzunehmen. Das Baufenster für den im Süden geplanten Carport darf nicht über der bestehenden Wasserleitung festgesetzt werden.
  • Das geplante Nebengebäude an der Siedlungsstraße soll aufgrund des bestehenden 2 m breiten Sicherungsstreifens der Gemeinde nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr