Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 13.08.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme:
„Grundsätzlich bestehen von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Egg“ keine Einwände.
Allerdings sollten angesichts der Außenbereichslage zumindest die Grundanforderungen an eine landschaftstypische Gestaltung, wie etwa die Dachform, die Dachneigung, das Eindeckungsmaterial und die Materialität der Fassade, in die Satzung als Nebenbestimmung aufgenommen werden.
Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“
Beschluss
Der Bau
ausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Den Anregungen ist durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen Rechnung zu tragen. Folgende Ziffer 7 ist neu einzufügen: „Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn sie sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise, der Dachform und Dacheindeckung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist erlaubt, wenn die äußere Gestalt im Wesentlichen erhalten bleibt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr