Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 08.07.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2019 ö beschließend 7.2.3

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierung von Oberbayern gibt als höhere Landesplanungsbehörde folgende Stellungnahme ab:

Planung
Die Gemeinde Waging beabsichtigt für den Weiler Egg, ca. 220 m östlich von Waging, eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der ca. 0,77 ha große Geltungsbereich der Satzung als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle bauliche Entwicklung des Gebäudebestandes nach § 35 Abs. 6 BauGB ermöglicht werden. Neben Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu Wohnzwecken sollen auch kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe zugelassen werden.

Berührte Belange:
Natur und Landschaft
Der Geltungsbereich der Satzung liegt in einem im Regionalplan Südostoberbayern ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet sowie im Landschaftsschutzgebiet „Waginger und Tachinger See und der umliegenden Landschaft“. Daher ist in besonderem Maß auf eine an die Umgebung angepasste Baugestaltung und eine schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu achten (vgl. LEP 7.1.1 G, RP 18 B I 3.1 Z, B II 3.1 Z).

Bewertung
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die vorliegende Satzung bei Berücksichtigung der aufgeführten Belange den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Hinweis
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen, gez. Robert Kolbeck“

Beschluss

Der Bau ausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Es kann bestätigt werden, dass die Planung in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und mit Unteren Naturschutzbehörde erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr