Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wäre eine Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren möglich (§§ 13 b, 13 a, 13 BauGB), weil es sich vorliegend um einen Planbereich handelt, der sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i. S. des § 34 BauGB anschließt.

Die weiteren Voraussetzungen des § 13 b liegen ebenfalls vor:
Die weiteren Voraussetzungen des § 13 b liegen ebenfalls vor:
  • Der Bebauungsplan begründet die Zulässigkeit von Wohnnutzungen.
  • Die Grundfläche beträgt weniger als 10.000 qm
  • Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer UVP-Pflicht unterliegen.
  • Es besteht kein Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Flächen, Vogelschutzgebiete).

In diesem Verfahren ist die Erstellung eines Umweltberichtes und einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Die Eingriffsregelung nach BauGB ist nicht anzuwenden. Der Flächennutzungsplan (derzeitige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft) kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB muss bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der abschließende Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2021 gefasst werden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, im Bereich zwischen der Geppinger Straße und dem Moosgraben mit den Grundstücken Fl.Nrn. 291/1, 292/1, 293, 380, 383, 383/1, 383/2, 384, 385, 386, 388, 392, 393, 398, 398/6 und 400/1 der Gemarkung Waging einen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „    Vorschlag:     An der Geppinger Straße III“ (oder andere Bezeichnung) gemäß der vorliegenden Gebietskarte der Planungsgruppe plg Strasser GmbH, Traunstein vom 01.10.2019 aufzustellen. Es soll ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden mit der Folge, dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet wird. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Form eines mindestens 3-wöchigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist gegebenenfalls im Wege der nachträglichen Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:48 Uhr