Widmung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "Tettenhausen-Am Kirchplatz" westlich des Kindergartens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nachdem mit dem ersten Wohnhausbau im Baugebiet „Tettenhausen-Am Kirchplatz“ (Mona Stief) begonnen worden ist, ist es erforderlich, die bereits vor einigen Jahren errichtete Erschließungsstraße gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Ortsstraße zu widmen. Die Widmung schließt auch die noch nicht befestigte, aber durch Grunderwerb für die Gemeinde bereits gesicherte Wendemöglichkeit am Ende der Straße im Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Tettenhausen mit ein.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die neu gebaute Erschließungsstraße im Baugebiet „Tettenhausen-Am Kirchplatz“ mit sofortiger Wirkung als Ortsstraße zu widmen. Die gewidmete Strecke beginnt an der Abzweigung vom Kirchplatz im Bereich der Südseite des Gebäudes „Kirchplatz 5“, km 0,000, und endet an der Südgrenze der öffentlichen Wendeanlage im Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Tettenhausen (Kirchplatz 9), km 0,060.
Träger der Straßenbaulast für die gesamte Strecke ist die Marktgemeinde Waging a.See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:48 Uhr