Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aus Gründen der Rechtssicherheit hatte der Bau- und Werkausschuss (künftig nur noch „Bauausschuss“) in der Sitzung am 30.07.2019 den Satzungsbeschluss vom 07.03.2018 aufgehoben, um erneut in das Aufstellungsverfahren einzutreten. In der gleichen Sitzung ist die Änderung verschiedener Festsetzungen und Hinweise in den Planunterlagen zum Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ angeordnet worden. Die geänderte Planung wurde formal gebilligt und die Verwaltung wurde angewiesen, eine erneute Trägerbeteiligung und öffe ntliche Auslegung, jeweils in eingeschränkter Weise, vorzunehmen.
Die im Rahmen der erneuten Beteiligungen eingegangenen Anregungen sind vom Bauausschuss in der Sitzung am 09.10.2019 abgewogen worden. Die Entscheidung über den abschließenden Satzungsbeschluss wurde auf die Sitzung am 06.11.2019 vertagt.

Der Satzungsbeschluss kennzeichnet den Abschluss des Bauleitplanverfahrens. Mit dem Satzungsbeschluss trifft der Bauausschuss eine abschließende Abwägungsentscheidung (Gesamtabwägung). Hierzu ist es geboten, dass der Bauausschuss vor der Beschlussfassung eine umfassende Kenntnis über den Ablauf des Bauleitplanverfahrens und über die vorausgegangenen Abwägungsentscheidungen in den Bau- und Werkausschusssitzungen vom 06.09.2017, vom 24.01.2018 und vom 07.03.2018 und in der Bauausschusssitzung vom 09.10.2019 hat. Die entsprechenden Beschlussbuchauszüge sind den Ratsmitgliedern mit der Ladung noch einmal zur Verfügung gestellt worden (als Anlagen im RIS). Auf eine inhaltliche Wiederholung bzw. Zusammenfassung der Abwägungsentscheidungen im Verfahren kann verzichtet werden, wenn die Ausschussmitglieder bestätigen, mit den bisherigen Abwägungsentscheidungen vertraut zu sein.

Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt – voraussichtlich am 15.11.2019 – tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Entwicklungsgebot wird eingehalten, weil die anhängige Flächennutzungsplanänderung bereits am 16.08.2019 in Kraft getreten ist.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“, gefertigt vom Architekturbüro Mitschelen & Gerstl, Passau in der Fassung vom 07.10.2019 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung.
Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.07.2019. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand gemäß dem Durchführungsvertrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.01.2020 10:23 Uhr