Bauantrag von der Lebenshilfe Traunstein gGmbH: Neubau von zwei Wohngruppen á 8 Personen, Fl.Nr. 822/20 Gem. Waging a. See, Strandbadallee 42
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau von zwei Wohngruppen (á 8 Personen).
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Strandbadallee 42 – Lebenshilfe“. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 08.11.2017. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist im VG Amtsblatt (Erscheinungstermin 15.11.2019) geplant.
Das Vorhaben wird als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4. Nr. 9 BayBO angegeben und ist daher genehmigungspflichtig. Ebenso liegt dem Bauantrag ein Antrag auf isolierte Befreiung vor, was ebenfalls eine Genehmigungspflicht des Vorhabens auslösen würde.
Der Baukörper mit II VG, einem Walmdach DN 10°, einer seitl. WH 6 m und FH von 7,50 m entspricht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans.
Für den zweiten baulichen Rettungsweg ist eine Außentreppe südl. am Gebäude vorgesehen, dieser überschreitet die festgesetzte Baugrenze mit 2,23 x 3,16 m. Hierfür wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen, für einen baulichen 2. Rettungsweg handelt, kann dieser Überschreitung zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit noch eingeholt, so die Auskunft des Antragstellers (24.10.2019). Der Stellplatznachweis ist mit 3 STP erfüllt.
Beschluss
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Strandbadallee 42 – Lebenshilfe“. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 08.11.2017. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist im VG Amtsblatt (Erscheinungstermin 15.11.2019) geplant. Das Vorhaben wird als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4. Nr. 9 BayBO angegeben und ist daher genehmigungspflichtig. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenzen (durch den baulichen zweiten Rettungsweg) wird zugestimmt.
Erster
Bürgermeister Baderhuber wird ermächtigt weitere mögliche Befreiungen auf dem internen Verwaltungsweg zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 10:23 Uhr