Bauantrag von Frau Rosa Dirnberger: Errichtung einer zweiten Wohneinheit, Anbau eines Carports sowie Errichtung eines Carports, Fl.Nrn. 697/2 u. 697/4 der Gem. Nirnharting, Zözenberg 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Dirnberger beabsichtigt die Nutzungsänderung der bestehenden Garage in eine zweite Wohneinheit mit eigenem Zugang über eine Außentreppe. An das ehemalige Garagengebäude soll ein Carport angrenzen. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist die Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen geplant. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See sind die beiden Antragsgrundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Die Vorhaben sind nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 ist die Erweiterung von Wohngebäuden auf bis zu höchsten zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die beiden Carports (am Haus GR ca. 25 m², gegenüber GR ca. 31 m²) gelten nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstige Vorhaben. Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Laut § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung müssen zwischen offenen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein.

Laut den Planunterlagen hält der Carport am Haus einen Abstand von 2,22 m zur öffentlichen Verkehrsfläche ein. Der dreifach Carport auf der gegenüberliegenden Seite hält nur 0,5 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ein. Es wurde hier ein Antrag auf Abweichung von der Satzung durch die Bauherrin gestellt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Aufgrund der offenen Bauausführung aller Carports und der wenig frequentierten Anliegerstraße wird einer Abweichung von § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:23 Uhr