Bauantrag von Herrn Florian Danzl: Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes nach Abbruch des best. Wirtschaftsgebäudes sowie Abbruch des ehemaligen Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 898 Gem. Gaden, Schuster am See 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 04.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Danzl beabsichtigt den Abbruch des bestehenden Wirtschaftsgebäudes und des ehemaligen Betriebsleiterwohnhauses, sowie die Errichtung eines neuen Wirtschaftsgebäudes. Das neue Gebäude soll mit den Ausmaßen 9,99 m x 7,24 m x 4,83 m errichtet werden. Der Neubau soll als Lagerfläche für Maschinen, Werkstatt und Stellplatz für den Traktor genutzt werden.

Der Abbruch der beiden Gebäude ist gem. Art. 57 Abs. 5 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Der Neubau des Wirtschaftsgebäudes ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Laut Herrn Kleißl wurde das Vorhaben bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Traunstein abgesprochen.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:56 Uhr