Bauantrag von Herrn Klaus Gröll: Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Garage und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1470/1 Gem. Otting, Unterstefling 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 04.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Gröll beabsichtigt den Abbruch und die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung am 01.03.2017 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Im Eingabeplan des Vorbescheids wurde ein Bau mit freigelegtem Untergeschoss und einer relativ großen talseitigen Wandhöhe (über 7,50 m) dargestellt. Das Gebäude des aktuellen Bauantrages soll nur mit Erdgeschoss, erstem Obergeschoss und Dachgeschoss errichtet werden. Es ergibt sich dabei eine Wandhöhe von 6,63 m. Anders wie im Antrag auf Vorbescheid soll zudem statt des ursprünglich geplanten mehrstöckigen Wintergartens nur noch im Obergeschoss eine Dachterrasse auf dem im Erdgeschoss herausragenden Gebäudeteil errichtet werden. Auch die Aufteilung der Wohnräume wurde geändert.

Der Abbruch des Gebäudes ist gem. Art. 57 Abs. 5 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Die Neuerrichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen.

Das bisher bestehende Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 80 m². Das neue Wohnhaus soll mit einer Grundfläche von ca. 107 m² errichtet werden.

Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl.Nr. 1470 Gem. Otting. Es werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Laut Herrn Kleißl wurde das Vorhaben bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Traunstein abgesprochen.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs.  4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:56 Uhr