Bayernwerk Netz GmbH, Stellungnahme vom 22.10.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 04.12.2019 ö beschließend 8.2.6

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Zu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:

  • Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde)

  • Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayernwerk Netz GmbH ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

Bei der Bayernwerk Netz GmbH dürfen die Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bau herren in die Begründung aufzunehmen.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Freilassing“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die versorgungstechnischen Hinweise sind an den privaten Grundstückseigentümer, der auch Veranlasser der Planung war, zur Beachtung weiterzuleiten. Ferner ist folgender Hinweis in die Satzung aufzunehmen: „Bei der Bayernwerk Netz GmbH dürfen die Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:56 Uhr