Erlass einer Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 22.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.01.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wurde von der Verwaltung ein Entwurf für eine Stellplatzsatzung erarbeitet. Im Rat besteht Diskussionsbedarf zur Anlage zu § 2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung. Der Rat verständigt sich, dass unter 1.1 der Passus „Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung – zusätzlich 1 Stellplatz je Einliegerwohnung“ analog zu regeln ist, wie unter 1.2. D.h. bei einer Einliegerwohnung bis 50 qm Wohnfläche 1 Stellplatz, sollte die Einliegerwohnung größer als 50 qm sein, dann sind zwei Stellplätze erforderlich. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Ausfertigung durch die Bürgermeisterin erlangt die Satzung einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Waging a. See ihre Gültigkeit.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Stellplatzsatzung (StS) und beschließt den Erlass einer Stellplatzsatzung. Die besprochene Änderung ist vorab noch in den endgültigen Stellplatzsatzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 11:07 Uhr