Planung einer automatisierten Unterflur-Bewässerungsanlage für den Sportplatz Waging a. See unter Beachtung der technischen Anforderungen für die Trinkwasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der „Supersommer 2018 und 2019“ hat auch die Trinkwasserversorgung Waging vor Herausforderungen gestellt. Der Tagesspitzenverbrauch erreichte fast die Kapazitätsgrenze der genehmigten wasserrechtlichen Fördermenge. Deshalb wurde damals in Abstimmung mit der Otting-Pallinger Gruppe beschlossen, die Notleitung täglich zu öffnen, um die Trinkwasserversorgung für den Markt Waging sicherzustellen. Auch in 2019 wurden von der Otting-Pallinger Gruppe wieder zusätzlich ca. 100.000 m³ Trinkwasser zum Schutz des Grundwasserleiters bezogen. In Waging wird das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen. Wenn man die Aufzeichnungen des Grundwasserspiegels der Brunnen II und III verfolgt, war teilweise eine Absenkung von bis zu 1,5 Meter erfolgt. Die Erholung der Pegel der Grundwasserleiter dauerte nach Aufzeichnungen fast ein halbes Jahr. Da sich der Trend nach wärmeren Sommermonaten mit weniger Niederschlagsmenge abzeichnet, müssen auch in der Trinkwasserversorgung die Strukturen fortwährend angepasst werden, um die Quantität und Qualität des Trinkwassers zu erhalten.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei der Errichtung einer Bewässerungsanlage in erster Linie eine Versorgung mit gespeichertem Niederschlags- und Oberflächenwasser bei ausreichend hohem Wasserbedarf anzustreben. Nach Aufzeichnungen aus der Vergangenheit wurden für die Bewässerung des Sportplatzes täglich Wassermengen von 30 bis max. 95 m³ benötigt. Deshalb wurde in enger Abstimmung mit dem TSV Waging und den Gemeindewerken die Möglichkeiten und technische Umsetzung einer automatischen Bewässerungsanlage besprochen.
Bei einer automatischen Bewässerungsanlage mit geplanter Zisterne zum Vorrat von Wassermengen, besteht das Risiko einer Wasserverkeimung des gesamten Trinkwassernetzes, wenn die technische Ausführung nicht nach geltendem Regelwerk umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Installation eines Rohrtrenners zum Schutz nicht ausreicht. Stattdessen muss eine vollständige hydraulische Trennung der gefährdeten Trinkwasserinstallation über einen sogenannten freien Auslauf erfolgen. Deswegen darf zwischen der Trinkwassserinstallation und der Verrohrung der Bewässerungsanlagen keine direkte Verbindung besteht.
Einschlägig geltend ist das Regelwerk DIN EN 1717, dahinter steht die Trinkwasserverordnung 2018 (TrinkwV), welches in § 17 Absatz 1 und 6 das Einhalten der Normen zwingend fordert und bei Verstößen ausdrücklich auch diejenigen, die davon Kenntnis haben, in § 24 und § 25 TrinkwV in die Pflicht nimmt. Typische Anwendungsfälle sind Unterfluranlagen zur Bewässerung von Grünflächen, Regenwassernutzungsanlagen sowie Tiertränken.
Von den Gemeindewerken wurden 7 verschiedene Konzepte zur sinnvollen und kosteneffizienten Umsetzung geprüft.
Der TSV 1888 Waging a. See hat mit Schreiben vom 10.02.2020 eine Bezuschussung des Vorhabens beantragt.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber geht in seiner Einführung darauf ein, dass das Thema bereits in der Dezembersitzung behandelt wurde und der Marktgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 60.000 € in Aussicht gestellt hat. Die Gemeindewerke haben zwischenzeitlich verschiedene Varianten ausgearbeitet, die anschließend vom Bautechniker der Gemeindewerke, Franz Fenninger, vorgestellt werden. Fenninger stellt 7 verschiedene Konzepte laut beiliegender Präsentation vor. Favorisiert wird aus Sicht der Gemeindewerke die Variante 7 mit einem Speichervolumen von 55 m³ und Gesamtkosten von ca. 102.000 €.
In der folgenden Diskussion werden die Fragen der Ratsmitglieder geklärt. Eine Wasserersparnis durch die neue Anlage ergibt sich laut Fenninger durch die Möglichkeit, den Rasen in einem Gießvorgang mit 12 Ltr. p ro m² zu beregnen. Durch den kontrollierten Gießvorgang dringt das Wasser tiefer in den Boden ein und führt dazu, dass der Rasen tiefer wurzelt. Das Problem bei einer Speicheranlage besteht darin, dass man nicht darauf warten kann, bis es regnet, sondern der Speicher mit Trinkwasser gefüllt werden muss, wenn die entsprechenden Mengen im Leitungsnetz zur Verfügung stehen. Der kontrollierte Gießvorgang muss mindestens alle vier Tage durchgeführt werden. Auch bei der Variante 5 mit einem maximalen Speichervolumen von 560 m³ könnten bei einer vollständigen Füllung mit Regenwasser nur 6,4 Gießvorgänge ausgeführt werden. Für eine vollständige Befüllung wäre aber bei einer Dachfläche von 804 m² eine Niederschlagsmenge von ca. 696 m³ erforderlich, was der Menge von zwei bis drei regenreichen Sommermonaten entspricht. Die Kosten für eine Speicheranlage wie bei Variante 5 in Höhe von ca. 143.000 € stehen damit nicht im Verhältnis zur Trinkwasserersparnis. Zur Ermittlung der Gesamtkosten kommen dann noch die Unterflurbewässerungsanlage mit Kosten von ca. 30.000 € dazu.
GR Seehuber berichtet über eine Besichtigung des Rasens im Wilhelm-Scharnow-Stadion mit einem Fachmann, der bestätigt hat, dass ein Sportrasen möglichst tief verwurzelt sein sollte, damit bei der Benutzung möglichst wenig Schäden entstehen. Beim Waginger Rasen sind die Wurzeln zu flach.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der technischen Umsetzung der Bewässerungsanlage für den Sportplatz als Variante 7 zu. Bauherr der Maßnahme ist der TSV 1888 Waging a. See e.V. Der Marktgemeinderat sichert eine finanzielle Unterstützung durch einen kommunalen Zuschuss in Höhe von max. 60.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 11:19 Uhr