Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 448, 449/2, 452 und 453 der Gemarkung Waging (Ottinger Straße Hs.Nr. 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.05.2019 ist ein Antrag des Grundstückseigentümers Michael Lamminger auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das derzeitige Firmengelände an der Ottinger Straße Hs.Nr. 2 grundsätzlich befürwortet worden. Ziel der Planung ist es, nur noch den westlichen Teil des Areals ausschließlich für Gewerbezwecke zu nutzen und im östlichen Teil (südlich des Weixler-Grundstücks) ein Mischgebiet neu festzusetzen.


In der Sitzung am 08.05.2019 wurde dem Antragsteller die Aufstellung des beantragten Bebauungsplanes in Aussicht gestellt, sofern
  1. der Marktgemeinderat parallel die Einleitung des erforderlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens (Teil-Umwandlung GE in MI) beschließt und
  2. die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen im Plangebiet mit den umgebenden Nutzungen durch ein Immissionsgutachten nachgewiesen und in die Planunterlagen eingearbeitet wird.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 27.06.2019 im Marktgemeinderat beschlossen worden. Das Verfahren wurde eingeleitet (12.12.19) und befindet sich aktuell im Stadium der öffentlichen Auslegung.
Ferner liegt der Gemeinde mittlerweile ein schalltechnisches Gutachten des Ing.-Büros Hoock & Partner Sachverständige PartG mbH, Landshut vom 17.09.2019 vor. Das Gutachten kommt unter dem Abschnitt „Anlagenbedingte Geräuscheinwirkungen auf das Mischgebiet“ zu folgender Bewertung:
„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Ottinger Straße II“ war der Nachweis zu erbringen, dass der Anspruch der zukünftig auf der Mischgebietsfläche entstehenden schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erfüllt werden kann, ohne die zulässigen Geräuschemissionskontingente bzw. die für die Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“ als zulässig ermittelten Immissionsrichtanteile zu beschränken.
Zu diesem Zweck wurden auf den Parzellen der benachbarten Gewerbe- und Sondergebiete entsprechend den geltenden Festsetzungen bzw. den genehmigten Immissionsrichtwertanteilen flächenbezogene Schallleistungspegel in Ansatz gebracht (vgl. Kapitel 4.1). Wie aus Plan 1 und Plan 2 in Kapitel 8.2 ersichtlich wird, werden die in einem Mischgebiet anzustrebenden Orientierungswerte bzw. die gleich lautenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm IRWMI.Tag = 60 db(A) bzw. IRWMI.Nacht = 45 dB(A) innerhalb der Baugrenze zur Tagzeit um mindestens 6 dB(A) und zur Nachtzeit um mindestens 5 dB(A) unterschritten.
Die maximal zulässigen Lärmemissionskontingente für die Gewerbegebietsparzelle des Bebauungsplanes „An der Ottinger Straße II“ werden nachfolgend so ausgelegt, dass diese Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte in Summenwirkung mit allen bestehenden und rechtlich möglichen Lärmemittenten gesichert eingehalten werden. Somit sind alle auf der Ebene der Bauleitplanung sinnvollen Vorkehrungen getroffen, um die zu begutachtende Mischgebietsparzelle vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbeimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schützen. Dadurch ist sichergestellt, dass sowohl der Schutzanspruch im Mischgebiet neu geplanter Nutzungen vor unzulässigen Lärmimmissionen als auch der Bestandsschutz bestehender und rechtlich zulässiger Anlagen und Gewebegebietsflächen gewahrt ist.“

Für den heute zu fassenden Aufstellungsbeschluss liegt ein Bebauungsplanentwurf des Bautechnischen Büros Kleißl GmbH vor. Der Bebauungsplan ist gegliedert in einen westlichen Gewerbegebietsteil und einen östlichen Mischgebietsteil.
Die Grundflächenzahl ist jeweils auf max. 0,5 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl beträgt im Gewerbegebiet max. 0,8 und im Mischgebiet 1,2. Die seitliche Wandhöhe von Gebäuden ist gebietsweit mit max. 8,50 m möglich. Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung von 15 Grad bis 20 Grad (im GE) bzw. bis 24 Grad (im MI).

Zum Zweck der Planung wird in der Begründung folgendes ausgeführt:
„Geplant ist im westlichen Teil des Grundstücks ein Gewerbegebiet für die Bebauung mit Lagerhallen und im östlichen Bereich ein Mischgebiet für Gewerbe- und Wohnnutzung.“

Vom Landschaftsarchitektenbüro Mühlbacher und Hilse, Traunstein wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die im Umweltbericht vom 26.11.2019 niedergelegt ist. Der Bericht endet mit folgender Zusammenfassung:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Ottinger Straße II“ ermöglicht die Erweiterung bestehender Gewerbe- und Mischgebietsflächen, namentlich die Erweiterung des Baugeschäftes Lamminger, wobei in erster Linie die bestehende Nutzung des Geltungsbereiches in die Bauleitplanung übernommen wurde.
Das Vorhaben ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Teile der Lagerfläche im Westen des Geltungsbereiches sind aufgrund der naturschutzfachlich recht hochwertigen Ruderal- und Sekundärbiotope von der Zauneidechse besiedelt. Auch bestimmte Vogelarten nutzen gerne solche Biotope.
Aufgrund des hohen Schutzstatus der Zauneidechse sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz notwendig. Unter Einhaltung dieser Maßnahmen können die Eingriffe jedoch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden.
Der Eingriff kann somit natur- und lanschaftsverträglich gestaltet werden.
Der ökologische Ausgleich wird auf noch zu benennender Fläche umgesetzt.“

Wegen der Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Schutzgüter ist im vorliegenden Fall ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB nicht möglich. Es ist zwingend ein Regelverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 448, 449/2, 452 und 453 der Gemarkung Waging einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Mischgebiet - An der Ottinger Straße II“ gemäß dem vorliegenden Plankonzept des Bautechnischen Büros Kleißl GmbH, Waging a. See vom 08.01.2020 aufzustellen. Es ist ein Regelverfahren durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form eines mindestens 3-wöchigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:49 Uhr