Bauantrag von Frau u. Herrn Halletz: Abbruch des ehem. landw. Gebäudeteils u. Neubau mit Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung, Umbau d. Betriebsleiterwohnhauses zum Einbau v. 2 Wohnungen, Errichtung v. 3 Garagen, Fl.Nrn. 862 u. 862/3 Gem. Nirnharting (Lohschuster 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch des ehemals landwirtschaftlichen Gebäudeteils und die Wiedererrichtung mit Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung. Der Neubau ist mit II Vollgeschossen + Dachgeschoss und einer seitlichen Wandhöhe von 6,75 m, sowie einer Grundfläche von ca. 132 m² bzw. 153 m² im OG geplant.

Zudem soll durch eine Nutzungsänderung das bestehende Betriebsleiterwohnhaus in zwei Wohnungen umgebaut werden. Des Weiteren ist die Errichtung eines Garagengebäudes mit den Maßen 7 m x 14,50 m geplant. In dem Gebäude sollen sich drei Stellplätze und ein Geräteraum befinden (GR ca. 91 m²). Ferner ist an der Garage eine Außentreppe ins darunter befindliche KG geplant.

Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See sind die Antragsgrundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 ist die Erweiterung von Wohngebäuden auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zu dem Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung am 06.02.2019 behandelt, die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:49 Uhr