Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Johann Hartl: Errichtung eines überdachten PKW und Holzlagerstellplatzes, Fl.Nr. 143/2 Gem. Nirnharting, Dorfstr. 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines PKW und Holzlagerstellplatzes nahe der Ortsdurchfahrt in Nirnharting auf seinem Grundstück zu errichten.
Grundsätzlich handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben (nach Art. 57 BayBO), allerdings gilt hier der rechtskräftige Bebauungsplan „Nirnharting Nord“ und die Stellplatzsatzung.
Der Bebauungsplan setzt Flächen für Garagen und Stellplätze fest, der angedachte Standort liegt komplett außerhalb eines Baufensters. Zudem wird der geforderte Mindestabstand zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und offenen Garagen lt. Stellplatzsatzung von 3 m bei dem geplanten Vorhaben auf null reduziert.

Hinsichtlich der Bebauung außerhalb des Baufensters hat der Antragsteller in der Vergangenheit bereits zwei isolierte Befreiungen in ähnlich gelagerten Fällen erhalten, weitere Befreiungen sind uns derzeit im Geltungsbereich nicht bekannt.
Für die Unterschreitung des Mindestabstands zu öffentlichen Verkehrsflächen hin wurden in jüngster Zeit in anderen Ortsteilen Ausnahmen zugelassen, allerdings keine Reduzierung des Abstands auf 0 m und nicht an befahrenen Ortsdurchfahrten.

Laut Antragsteller betragen die Außenmaße der Einstellfläche ca. 5,80 m x 5 m, die Platzierung des Vorhabens beginnt an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche.

Bei der baulichen Anlage kann man nicht mehr von einem ortsüblichen Dachüberstand (bei 2,10 m) sprechen, zudem ist eine ausreichende Aufstellfläche (lt. Stellplatzsatzung) vor dem eigentlichen unterstellen des PKWs ebenfalls nicht möglich. Mindestanforderungen an einen Stellplatz sind 5 m Länge und 2,30 m Breite; (ohne Aufstellfläche).

Abweichungen laut der Stellplatzsatzung können gewährt werden, wenn aufgrund der Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen. Hierzu haben wir beim Antragsteller nachgefordert darzulegen wo genau die Lagerfläche für Holz und der Unterstellplatz für den PKW geplant ist.
Laut Rückmeldung vom 21.01.2020 (s. farbigen Grundrissplan) wäre die Lagerfläche für das Holz am Ende des Einstellplatzes vorgesehen und vor der Lagerfläche die Stellfläche für das Fahrzeug vorgesehen. Laut seiner Auskunft, kann er nicht sagen wie viel Holz er dort lagert, möglicherweise würde er auch eine Seitenfläche dafür in Anspruch nehmen. Was die Einstellfläche für das Fahrzeug weiter minimiert.

Beschluss

Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nirnharting Nord“ und der gemeindlichen Stellplatzsatzung und hält folgende Festsetzungen nicht ein: Lage außerhalb des Baufensters und der erforderliche Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht eingehalten.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) und stimmt auch einer Abweichung von § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht zu. Das Vorhaben wurde als Gesamtes vom Bauausschuss abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:49 Uhr