Antrag auf Vorbescheid von Frau Guénine-Voß: Neubau eines Mehrgenerationenwohnhauses, Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching a. See (Mühlstraße 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Mehrgenerationenwohnhauses mit UG + EG + Dach. Das Antragsgrundstück ist nach Süden stark abfallend.  In dem Wohnhaus sollen drei Wohneinheiten untergebracht werden, davon eine große Wohneinheit im UG mit ca. 234 m² und zwei Wohneinheiten im EG mit jeweils ca. 84 m² und 86 m². Die Grundfläche des Gebäudes soll ca. 320 m² und die seitliche Wandhöhe 7,88 m, (gemessen ab Geländeoberfläche tiefster Punkt), betragen.

Am südlichen Gebäudeteil ist eine Terrasse mit Überdachung als Quergiebel am Gebäude geplant. Das Dach soll als flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 15° errichtet werden. Zudem ist im südlichen Teil des Grundstücks ein Schwimmbecken mit einer Grundfläche von ca. 73 m² vorgesehen. Auf dem Grundstück werden vier Stellplätze im Zuge des Bauvorhabens errichtet.

Der Baukörper fügt sich hinsichtlich der überbauten GR unserer Einschätzung nach nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Baukörper von ca. 100 - 180 m² GR (Hauptbaukörper). Der Baukörper muss sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in dem Gelände- / Straßenverlauf einfügen. Die Mühlstraße fällt von Westen nach Osten stark ab, entsprechend wurden die bestehenden Häuser dem Verlauf angepasst. Das geplante Vorhaben darf nicht höher rauskommen als das Nachbargebäude Fl.Nr. 2127/25.

Das Vorhaben befindet sich zum Teil in dem im Flächennutzungsplan festgesetzten, potentiellen Überschwemmungsgebiet. Für Vorhaben in diesem Gebiet ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Begründung zum Flächennutzungsplan beinhaltet weiterhin die dringende Empfehlung die betroffenen Flächen von Bebauung frei zu halten. Zudem läuft ein Schmutzwasserkanal durch das Grundstück.

Im Zuge des Vorbescheidantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Diskussionsverlauf

Der Rat vertritt einstimmig die Meinung, nach Abarbeitung der noch offenen Fragen durch die Antragstellering  bzgl. der wasserrechtlichen Genehmigung, der Ausgleichsflächen und der Stellplätze nochmals den Punkt im Rat zu diskutieren.
 

Beschluss

Das Grundstück beurteilt sich im Norden nach § 34 BauGB und im Süden nach § 35 BauGB. Das Vorhaben befindet sich zum Teil in dem im Flächennutzungsplan festgesetzten, potentiellen Überschwemmungsgebiet. Für Vorhaben in diesem Gebiet ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Begründung zum Flächennutzungsplan beinhaltet weiterhin die dringende Empfehlung die betroffenen Flächen von Bebauung frei zu halten. Zudem läuft der öffentliche Schmutzwasserkanal mitten durch das Grundstück.

Der Baukörper fügt sich hinsichtlich der überbauten GR unserer Einschätzung nach nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Baukörper von ca. 100 - 180 m² GR (Hauptbaukörper). Der Baukörper muss sich hinsichtlich der Höhenentwicklung in dem Gelände- / Straßenverlauf einfügen. Die Mühlstraße fällt von Westen nach Osten stark ab, entsprechend wurden die bestehenden Häuser dem Verlauf angepasst. Das geplante Vorhaben darf nicht höher rauskommen als das Nachbargebäude Fl.Nr. 2127/25.
In der Folge kann der Gemeinderat Taching a. See dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Hinweis: Auf die Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird vorab verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 14:00 Uhr