Bauantrag von Frau und Herrn Schneider: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude, Fl.Nr. 195/5 Gem. Tengling (Burgstraße 15)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit KG, EG, DG und Empore. Das Gebäude soll mit einer seitlichen Wandhöhe von 5,60 m, sowie einer Grundfläche von 114,16 m² errichtet werden. Die Garage soll sich an der östlichen Grundstücksgrenze befinden und an die Nachbargarage angrenzen, die Grundfläche ist mit 43,58 m², die seitliche Wandhöhe mit 2,60 m anberaumt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steingrub – Süd“ und hält eine Festsetzung nicht ein. Laut Bebauungsplan sind die Seitenwände von Wohngebäuden entweder zu verputzen oder mit einer senkrechten Holzverschalung zu versehen. Geplant ist jedoch eine waagrechte Holzverschalung mit folgender Begründung:

„Die im direkten Umgriff des geplanten Bauvorhabens liegenden Wohnbebauungen sind, entgegen der Festsetzungen der vorliegenden Bebauungspläne, in der Mehrzahl mit waagrechter Verschalung ausgeführt. Den Bauherren würde diese Ausführung ebenfalls besser gefallen.“

Im Zuge des Bauvorhabens werden zwei Stellplätze errichtet.

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steingrub – Süd“ in der Fassung vom 02.02.2005. Es hält die Festsetzung Nr. 7 (Senkrechte Verschalung von Seitenwänden) nicht ein.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung der Festsetzung bezüglich der Gestaltung der Seitenwände wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 14:00 Uhr