Beschlussfassung zur Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen während der "Coronakrise" in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 08.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Die „Coronakrise“ hat bzw. wird auch die heimische Wirtschaft treffen und finanzielle Schwierigkeiten auslösen. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 12.03.2020 im Landratsamt Traunstein einigte man sich auf eine einheitliche Vorgehensweise, die Gewerbesteuervorauszahlungen unbürokratisch zu stunden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen und etwaige Sicherheitsleistungen soll verzichtet werden. Aufgrund der aktuellen Geschäftsordnung triff die Entscheidung über Stundungen bis zu einem Betrag je Einzelfall von 10.000 € der 1. Bürgermeister, in allen anderen Fällen der Marktgemeinderat. Der Vorschlag aus der Bürgermeisterdienstbesprechung sieht vor, dass Stundungsentscheidungen von Gewerbesteuervorauszahlungen in der „Coronakrise“ generell vom 1. Bürgermeister getroffen werden können. Mit Mail vom 12.03.2020 hat das Landratsamt Traunstein eine Beschlussempfehlung an die Kommunen versandt, um die einheitliche Regelung umzusetzen. Zur Vermeidung eigener Liquiditätsengpässe innerhalb der Kommune ist auch eine Stundung der Kreisumlage vorgesehen. Aktuell zeichnet sich nicht ab, dass von der Marktgemeinde Waging a. See eine Stundung der Kreisumlage erforderlich wird. Eine entsprechende Möglichkeit dazu ist aber im Beschlussvorschlag vorgesehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, in Fällen deutlicher Umsatzeinbußen gewerbesteuerpflichtiger Unternehmen aufgrund der „Coronakrise“, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag zu stunden. Auf Sicherheitsleistungen und Stundungszinsen wird verzichtet. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, um Liquiditätsengpässe der Marktgemeinde zu vermeiden, anteilige Stundungen der Kreisumlage beim Landkreis Traunstein zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:52 Uhr