Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke" für das Wirtschaftsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 08.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö 3.1

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung im Februar 2020 wurde der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Waging a. See beschlossen. Zur Genehmigung wurde der Wirtschaftsplan an die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Traunstein weitergeleitet. Durch die erhebliche Schuldenentwicklung gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019, hat sich die Rechtsaufsicht intensiver mit der Durchsicht des Wirtschaftsplans 2020 befasst und festgestellt, dass Defizite des Erfolgsplans aus dem Vorjahr 2019 nicht im Vermögensplan als Verlustausgleich anzusetzen sind. Beim Defizit im Erfolgsplan in Höhe von 288.200,00 € handelt es sich um sog. laufenden Aufwand, welcher nicht durch die Aufnahme von Kreditmitteln refinanzierbar ist. Im Gegenzug darf aber ein Jahresüberschuss aus dem Erfolgsplan im Vermögensplan als Eigenfinanzierung übertragen werden. Das Defizit aus dem Erfolgsplan in Höhe von 288.200,00 € ist entsprechend § 8, 14 und 22 der Eigenbetriebsverordnung vorzutragen. Auch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln in Höhe von 15.700,00 € aus dem Jahr 2019 wie im Vermögensplan unter „übrige Mittel“ ausgewiesen, darf keinen Ansatz finden. Es gilt die Haushaltsgrundsätze nach Art. 71 Gemeindeordnung zu beachten, wonach Kredite nur für Investitionsmaßnahmen zulässig sind. Lt. schriftlicher Stellungnahme der Rechtsaufsicht kann nur eine Teilgenehmigung des Wirtschaftsplans 2020 erfolgen, soweit der Wirtschaftsplan nicht geändert und nochmals im Gremium beschlussmäßig behandelt wird.

Deshalb hat die Werkleitung in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht und dem Kämmerer den Vermögensplan angepasst und das Defizit aus dem Erfolgsplan in Höhe von 288.200,00 € sowie die Kassenkreditmittel in Höhe von 15.700,00 € berichtigt. Die neue Kreditaufnahmesumme reduziert sich deshalb um den Betrag von 303.900,00 € auf 3.011.400,00 € und wäre somit genehmigungsfähig.  

Da derzeit keine kostendeckende Gebührenabwicklung bei den Betriebszweigen Wasser und Abwasser nach dem Kommunalabgabengesetz vorliegt, wurde vereinbart den Kassenkredit von ursprünglich 800.000,00 € auf 1.000.000,00 € festzusetzen. Der Kassenkredit dient zur vorläufigen Überbrückung sowie Zwischenfinanzierung der Unterdeckung von Wasser- und Abwassergebühren.

Des Weiteren kommt die staatliche Rechnungsprüfungsstelle zur Feststellung, dass künftig die Betriebszweige einzeln zu betrachten sind und die Sparte Strom Vertrieb nicht dauerhaft für den Verlustausgleich der Fernwärme Sorge tragen kann. Dies hat die Werkleitung auch öfters im Gremium schon dargestellt.

Durch das Fehlen notwendiger zu bildenden Rücklagen und die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln, weist die Rechtsaufsicht daraufhin, dass dies ein Indikator für eine ungenügende Finanzausstattung ist. Das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Stammkapital in Höhe von 500.000,00 € scheint lt. der Stellungnahme durch die Rechnungsprüfungsstelle als nicht mehr ausreichend.

In der Fernwärme wird vom Markt Waging an die Gemeindewerke ein Zuschuss zum Verlustausgleich in Höhe von 50.000,00 € im Haushalt sowie Wirtschaftsplan 2020 veranschlagt. Die defizitäre Situation der Fernwärme kann die nächsten Jahre nicht ohne weiterführende Maßnahmen in Kauf genommen werden. Sollten die geplanten Projekte mit Wärmetransport in Verbindung einer Klärschlammtrocknung nicht umgesetzt werden können, muss irgendwann die Reisleine gezogen werden und somit weitreichende Konsequenzen notwendig.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt de n Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ für das Wirtschaftsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ für die Jahre 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:52 Uhr