Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 08.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

A.) Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte (gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) in dem Zeitraum vom 27.01.2020 bis 27.02.2020; mit Amtsblattbekanntmachung v. 24.01.2020. Es sind weder mündliche noch schriftliche Stellungnahmen in der Verwaltung eingegangen.


B.) Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Mit Schreiben vom 22.01.2020, wurden 2 Fachstellen am Verfahren (gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB) mit Fristsetzung bis zum 27.02.2020, beteiligt.


Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert:
  • Gemeindewerke Waging a. See

Folgende Träger öffentlicher Belange haben zu der beabsichtigten Planung Stellung genommen:
  • Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, SG 4.40 vom 13.02.2020


Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, SG 4.40 vom 13.02.2020

- sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:

Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.
Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Das Wort „deutlich“ in der textlichen Festsetzung Nr. 3.1 sollte durch das Maß „mind. 0,5 m“ ersetzt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planfertiger wird beauftragt, den Änderungsentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:52 Uhr