Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich „Otting-Nordost“, Fl.Nr. 57/9 Gem. Otting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 08.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 08.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.07.2019 hat der Bau- und Werkausschuss die Einleitung eines Verfahrens für eine Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting („Otting-Nordost") beschlossen. Vorausgegangen war ein Antrag von Frau Tamara Hofmann Perschl, die Gemeinde möge die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Gebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro schaffen. Mit der Planung war das Architektenbüro Magg, Freilassing auf Kosten der Antragstellerin betraut worden.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2019 mit den Stellungnahmen im Anhörverfahren zur o.g. Bauleitplanung befasst. Aufgrund der vorgenommenen Abwägung war eine Änderung des Planentwurfs samt Begründung erforderlich. Der Bauausschuss hat hierzu entschieden, ein erneutes Anhörverfahren mit beschränkter Behördenbeteiligung durchzuführen.

  • Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes und Bayernwerk Netz AG wurden in die Satzung aufgenommen. Hinsichtlich der Stellungnahmen der Telekom und Bayernwerk Netz wurde die Grundstückseigentümerin informiert, bei baulichen Maßnahmen auf die bestehenden Leitungen zu achten.

  • In die Planzeichnung wurde eine Eingrünung aufgenommen und die Satzung und die Begrünung dazu entsprechend ergänzt:


Die Satzung wurde wie folgt ergänzt:

§ 4 Naturschutzrechtlicher Ausgleich

Naturschutzrechtlicher Ausgleich/Eingrünung des Planbereiches
Auf der festgesetzten Fläche der Ortsrandeingrünung ist eine 3-reihige Hecke mit heimischen, autochthonen Sträuchern zu pflanzen (Qualität: 2x verpflanzt, Höhe 60 – 100 cm).

Für die Anpflanzungen sind ausschließlich heimische Gehölze der Pflanzliste in der Begründung zu verwenden. Gartenziersträucher sind nicht zugelassen.

Weitere naturschutzrechtliche Maßnahmen werden nicht festgesetzt.


In der Begründung wird dazu ausgeführt:

Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Die gesamte einbezogene Fläche ist Bestandteil des bestehenden Fuhrunternehmens. Die Fläche wird seit Jahrzehnten als LKW-Abstell- und Wendefläche genutzt, zuerst als aufgekieste Fläche, in den 1980-iger Jahren wurde die Fläche dann asphaltiert, um die entstehenden Ausschwemmungen zu vermeiden.
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen waren zum Zeitpunkt des Eingriffs in das Grundstück (Nutzung als Kiesfläche) nicht vorgeschrieben.
 
Der Umgriff um das neue Gebäude wird entsiegelt und als Garten-/Rasenfläche angelegt. Durch die gärtnerische Anlegung dieser Fläche wird die Sickerfähigkeit des Bodens für diesen Bereich wiederhergestellt, sodass insoweit eine Verbesserung der Situation entstehen wird.
Die nicht zu Bebauung vorgesehenen Flächen werden unbedingt für den Betrieb des Fuhrunternehmens benötigt. Die Antragsteller verfügen über keine anderen Grundstücke, die für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Die Planung sieht eine Eingrünung entlang der östlichen Grenze des Planbereiches bis zur Straße nach Sprinzenberg, also über den Geltungsbereich hinaus, mit einer 3-reihigen Heckenpflanzung vor.
Die untere Naturschutzbehörde hat den vorgesehenen Maßnahmen als ausreichend zugestimmt.

Der Begründung wurde außerdem eine Pflanzliste beigefügt.

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis.

Datenstand vom 08.07.2020 13:52 Uhr