für die Ausschüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 07.05.2020 ö 7.1

Sachverhalt

Gesetzlich vorgeschrieben ist gemäß Art. 103 Abs. 2 GO für Gemeinden über 5.000 Einwohner die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses. Außerdem muss gemäß Art. 88 Abs. 2 GO für jeden Eigenbetrieb ein Werkausschuss gebildet werden.
Die Gründung weiterer Ausschüsse liegt im Ermessen des Marktgemeinderates. Zu beachten ist dabei, dass bei der Besetzung der Ausschüsse gemäß Art. 33 Abs. 1 GO dem Stärkeverhältnis der im Marktgemeinderat vertretenen Parteien Rechnung zu tragen ist. Den Vorsitz führt gemäß Art. 33 Abs. 2 GO der erste Bürgermeister, sofern nichts anderes bestimmt ist. Eine Ausnahme stellt hier der Rechnungsprüfungsausschuss dar, hier wird ein Vorsitzender und ein Stellvertreter vom Marktgemeinderat bestimmt.
Die Berechnung der Ausschusssitze erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare / Niemeyer und ergab folgende Sitzverteilung:
CSU 2 Sitze / Bündnis 90 – Die Grünen 2 Sitze / Freie Wähler 3 Sitze / ÖDP-PFW 1 Sitz

Im Rechnungsprüfungsausschuss ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CSU 1 Sitz / Bündnis 90 – Die Grünen 1 Sitz / Freie Wähler 2 Sitze / ÖDP-PFW 1 Sitz

Die Fraktionen werden gebeten, die entsprechenden Mitglieder und Stellvertreter für die einzelnen Ausschüsse zu benennen. Die Besetzung der Ausschüsse wird vom Marktgemeinderat per Beschluss festgesetzt.

Datenstand vom 08.07.2020 13:53 Uhr