Beratung über notwendige Haushaltseinsparungen in Zeiten von "Corona"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Die finanzielle Lage der Kommunen verschlechtert sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie rasant. Die Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken. Davon bleibt auch der Haushalt 2020 der Marktgemeinde Waging a. See nicht verschont. Eine planmäßige Abwicklung des Haushalts ist durch die Auswirkungen der Pandemie, soviel steht fest, nicht möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch keine seriösen Prognosen über die weitere Entwicklung gegeben werden, da die Situation dynamisch und der Ausgang nicht absehbar ist. Zur Bewältigung der pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen müssen jedoch rechtzeitig Einsparungen und Einschränkungen erfolgen. Gem. Art. 68 GO muss unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten ein Fehlbetrag entstehen wird. Das Bayer. Staatsministerium des Innern empfiehlt, da die Auswirkungen der Coronapandemie auf die kommunalen Haushalte derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden können, mit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres - mangels Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten - abzuwarten.

In der ursprünglichen Planung wurde im Verwaltungshaushalt mit einem Einnahmeüberschuss von 528.000 € gerechnet. Aufgrund zu erwartender, pandemiebedingter, Mindereinnahmen und Mehrausgaben an anderer Stelle, ist der unabdingbar vorgeschriebene Haushaltsausgleich massiv gefährdet. Eine vollständige Kompensation der Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch Mehreinnahmen und Minderausgaben erscheint fraglich. Die Situation erschwert sich zusätzlich, da ein atypischer Ausgleich vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt nicht möglich ist, da zu Jahresbeginn die angesparten Rücklagen (mit Ausnahme des kürzlich abgeschlossenen Bausparers) planmäßig zur Finanzierung von Investitionsausgaben verwendet wurden. Nachdem der Vermögenshaushalt 2020 teilweise kreditfinanziert werden muss, kann eine Zuführung an den Verwaltungshaushalt nicht erfolgen, da gem. Art. 71 GO Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Ob, und inwieweit, evtl. Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich erfolgen, bleibt abzuwarten.

Um den Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts evtl. erreichen zu können und eine weitere, über die geplante Kreditaufnahme von 1.099.100 € hinausgehende Neuverschuldung im Vermögenshaushalt zu vermeiden, müssen im Haushalt rigorose Sparmaßnahmen eingeleitet werden. Eine planmäßige Abwicklung des Vermögenshaushalts würde zu einer hohen Verschuldung führen, die angesichts weiterer geplanter Kreditaufnahmen im Finanzplanungszeitraum für eine wirtschaftlich und sparsam wirtschaftende Kommune kaum vertretbar sind.  

Kämmerer Kraus präsentiert dem Rat anhand einer Power-Point-Präsentation die Haushaltsveränderungen und deren Auswirkungen, sowie verschiedene Einsparungsvorschläge. Von Seiten des Marktgemeinderats wird der vorgeschlagene Sparkurs für das Haushaltsjahr 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Datenstand vom 06.08.2020 16:40 Uhr