Beratung und Beschlussfassung zum Kauf weiterer Hundetoiletten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 18.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Aktuell liegen mehrere Anfragen zur Aufstellung weiterer Hundetoiletten an folgenden Standorten vor:

  • 2 x in Tettenhausen (Richtung Gut Horn und Richtung Bicheln)
  • Otting (Richtung Sprinzenberg)
  • Holzhausen
  • Holzleiten
  • Krautenberg/Hausleiten
  • Hausleiten
  • Traunsteiner Str.
  • Gepping
  • Nähe Vereinsheim TSV 1888 Waging a. See e.V.

Im Gebiet der Marktgemeinde Waging a. See wurden bis dato bereits 18 Hundetoiletten aufgestellt. Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll und zweckmäßig ist, weitere Hundetoiletten zu beschaffen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Hundehalter ein Tütchen aus der Hundetoilette entnehmen, diese mitnehmen, und, wenn der Vierbeiner sein Geschäft verrichtet hat, die Hinterlassenschaft beseitigen. Folgt beim Ausgang mit dem Hund keine weitere Hundetoilette, werden die Tütchen mit den Hinterlassenschaften von einigen Hundehaltern achtlos weggeworfen und nicht ordnungsgemäß, wegen Fehlen einer nachfolgenden Hundetoilette, entsorgt. Zur Lösung des Problems müssten flächendeckend, auf den von Hundehaltern besuchten Strecken, Hundetoiletten aufgestellt werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften von Hunden obliegt der Verantwortung des Hundehalters. Es wäre auch eine Entsorgung im Hausmüll möglich.

Auch die lfd. Kosten für das Leeren und Reinigen der Hundetoiletten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Für die Hundetütchen werden im Jahr bei 18 Hundetoiletten rund 800 € verausgabt. Zudem ist der gemeindliche Bauhof rd. fünf Stunden pro Woche mit diesen Arbeiten beschäftigt. Bei einem kalkuliertem Stundensatz (Mann und Fahrzeug) von 58,91 € errechnet sich aktuell ein Aufwand pro Jahr von etwa 15.300 €. Der lfd. Gesamtaufwand summiert sich somit auf etwa 16.100 €. Bei Aufstellung weiterer 10 Hundetoiletten steigt dieser lfd. Betriebs- und Arbeitsaufwand entsprechend auf etwa 26.200 € an. Die Investitionskosten für den Kauf einer Hundetoilette liegen bei rd. 850 € brutto. Zudem kommen noch Kosten für das Aufstellen der Hundetoiletten hinzu, der Aufwand ist aber unbedeutend.

In diesem Zusammenhang erörtert Kämmerer Kraus dem Rat, dass die Hundesteuer zu den herkömmlichen Aufwandsteuern gehört, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz beruht. Im Rat wurde das Thema „Hundesteuer“ bereits thematisiert. Jährlich vereinnahmt die Marktgemeinde Waging a. See rd. 10.500 € Hundesteuern. Für den ersten Hund wird eine Steuer von 40 € pro Jahr erhoben, für den zweiten Hund 70 € pro Jahr und für den dritten und weitere Hunde 100 € pro Jahr. Für Kampfhunde beträgt die jährliche Steuer 600 €. Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet wird. Eine evtl. Erhöhung der Steuer ist somit nicht mit erhöhtem Arbeitsaufwand bzw. Kosten der Kommune zu begründen. Die Festsetzung liegt allein im Ermessen der Gemeinde. Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage, sollte nach Ansicht der Kämmerei von Steuererhöhungen abgesehen werden.

Nachdem unter TOP 3 die im Haushaltsjahr 2020 angespannte Finanzsituation vorgestellt wurde und für den Kauf weiterer Hundetoiletten keine Mittel veranschlagt wurden, kommt der Rat geschlossen überein, zum jetzigen Zeitpunkt nicht über den Kauf weiterer Hundetoiletten abzustimmen. Zudem wird vom Rat auch die Problematik gesehen, dass der Kauf weiterer Hundetoiletten nicht unbedingt zur Lösung des Problems bzgl. der Verunreinigung durch Hundekot  beiträgt.

Es ist davon auszugehen, dass nicht jeder Hundebesitzer seinen Hund bei der Gemeinde ordnungsgemäß gemeldet hat, so dass der Gemeinde dadurch Einnahmeausfälle aus der Hundesteuer entstehen. Zur Lösung des Problems, soll von der Steuerstelle der VG Waging a. See zeitnah ein entsprechender Infobrief an alle Haushalte innerhalb des Gemeindegebiets versandt werden. In dem Infobrief soll dazu aufgefordert werden, evtl. nicht gemeldete Hunde unverzüglich bei der Steuerstelle der VG Waging a. See zu melden. Zudem ist, sofern rechtlich möglich, auf Bußgelder bei der Nichtmeldung von Hunden hinzuweisen. Auch im „VG Blattl“ soll zeitnah ein entsprechender Pressetext veröffentlicht werden. Kämmerer Kraus wird dann im Herbst dieses Jahres den Rat darüber informieren, ob die Aufforderungen den gewünschten Erfolg gebracht haben. Eine Anpassung der Hundesteuer soll nach Ansicht des Marktgemeinderats im Herbst dieses Jahres zumindest im Rat diskutiert werden. Kämmerer Kraus wird einen entsprechenden TOP für die Oktober- oder Novembersitzung des Marktgemeinderats auf Wiedervorlage legen.

Datenstand vom 06.08.2020 16:40 Uhr