Beratung und Beschlussfassung zu evtl. Hochwasserschutzmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Holzhausen bei Otting:

Bei Starkregenereignissen am 29.07.2019, sowie am 28.06.2020 wurden einzelne bebaute Parzellen im Bereich der Schlossbergsiedlung u.a. durch wild abfließendes Oberflächenwasser überflutet, mit dem Ergebnis, dass Keller mit Wasser vollgelaufen sind. Aber auch die vorhandene Regenwasserkanalisation gelangt bei derartigen Regenereignissen an die Grenzen des Machbaren und auch aus dieser staut sich das Wasser in die vorhanden privaten Drainageleitungen der Kellerentwässerung zurück.

                   Hier kam die Forderung der Anlieger, dass die Gemeinde einen Schutz für
                   die von der Gemeinde ausgewiesene Siedlung erstellen lassen soll.

Auf Nachfrage bei den Fachbehörden zum Thema Wasserrecht, wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass durch ein geeignetes Planungsbüro mit entsprechenden Unterlagen abgeklärt werden muss, ob für eine bauliche Maßnahme zum Konzentrieren des wild abfließenden Oberflächenwasser ein Wasserrechtverfahren durchzuführen ist. U.a. wird in diesem Verfahren geprüft ob durch wasserumleitende Maßnahmen Unter- oder Oberanlieger eine Verschlechterung erfahren.

Die Gemeinde hat daraufhin ein Planungsbüro für Wasserwirtschaft beauftragt, sich die Situation vor Ort anzusehen und ein mögliches Sicherungskonzept für dieses wild abfließende Oberflächenwasser zu erarbeiten. Mittlerweile wurde von den Fachbehörden signalisiert, dass für eine bauliche Maßnahme (angedacht Erdbecken mit Notüberlauf unter der Staatsstraße 2104) keine wasserrechtliche Genehmigung notwendig sei. Derzeit wird durch das Planungsbüro mit dem Baulastträger der St 2104 abgeklärt, welche Vorgaben für die Querung der Straße einzuhalten sind. Anschließend wäre angedacht, dass das Erdbecken noch in diesem Jahr errichtet werden soll, um einen Teilschutz gegen das wild abfließende Oberflächenwasser für die Siedlung zu erlangen.

In der Diskussion wurde aus der Mitte des Rats gefordert, dass bei der Umsetzung evtl. Schutzmaßnahmen eine Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE) erfolgen soll, um die Förderfähigkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen.  

Tettenhausen – Weinbergstraße:

Ebenfalls wurden durch Starkregen am 28.06.2020 im Bereich der Weinbergstraße in Tettenhausen zwei Anwesen durch wild abfließendes Oberflächenwasser, sowie durch eine Schlammerosion /-lawine geschädigt. Auch hier kam die Bitte der beiden betroffenen Anlieger, ob die Gemeinde hier eine Schutzvorkehrung treffen kann.


Schnöbling bei Tettenhausen:

Auch in Schnöbling bei Tettenhausen sind und werden zwei Anwesen bei Starkregen Opfer von Überflutung. Hier bahnt sich ebenfalls das wild abfließenden Oberflächenwasser den Weg aus den Äckern über die Gemeindestraße und anschließend in die tieferliegenden Bebauungen. Hier wird nach Zustimmung von Bürgermeister Baderhuber mit geringem finanziellem Aufwand und baulichem Ausmaß eine entsprechende Wasserführung erstellt.
Zum Abschluss der Diskussion wird jedoch auch da rauf hingewiesen, dass die Bürger grundsätzlich selbst für den Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser zuständig sind, sofern nicht Fehler bei der Planung von Entwässerungssystemen vorliegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt die zuvor genannten Situationen zur Kenntnis und bevollmächtigt Bürgermeister Baderhuber alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die zuvor genannten Bereiche zu schützen. Dazu zählt die Erteilung von Planungsaufträgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2020 07:56 Uhr