Änderung des Durchführungsbeschlusses zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 18.06.2020 wurde unter TOP 5 – Durchführungsbeschluss zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur – beschlossen, unter dem Vorbehalt einer Förderung, Investitionsausgaben für die Radbegleitinfrastruktur in Höhe von netto 63.932 € zu tätigen. Leider hat sich bei der Präsentation ein Fehler eingeschlichen und die tatsächlichen Investitionsausgaben liegen bei netto 84.350 €. Es ist daher im Rat eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

In der Diskussion wird nochmals deutlich, dass die Umsetzung der Radbegleitinfrastrukturinvestitionen nur erfolgen soll, wenn die Förderung in Höhe von 75 %, wie von TI Leiterin Bernauer in der Sitzung des Marktgemeinderats am 18.06.2020 vorgestellt, auch tatsächlich bewilligt wird. Die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen soll mit „gesundem Menschenverstand“ erfolgen, was heißt, dass der Abbau bestehender Einrichtungen nur erfolgen soll, wenn dies zielführend und notwendig ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis davon, dass sich die Investitionskosten für die Radbegleitinfrastruktur, anders als bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 18.06.2020 beschlossen, nicht auf netto 63.932 € belaufen, sondern auf netto 84.350 €. Trotz höherer Kosten stimmt der Rat unter dem Vorbehalt einer Fördermittelgewährung den Investitionsausgaben zur Umsetzung der Radbegleitinfrastruktur für nunmehr netto 84.350 € zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.08.2020 07:56 Uhr