Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten für die Bäckereifiliale im REWE-Markt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit vorab im RIS mitgeteiltem Schreiben vom 29.06.2020 beantragen die Rewe Markt GmbH, die Fa. Kotter und der Betreiber des REWE-Marktes, Herr Nezlow, eine befristete, probeweise Öffnung der Bäckereifiliale auch am Sonntag für die Sommersaison bis zum 30.09.2020. Begründet wird der Antrag u.a. mit der schwierigen Situation für die Bäckereien, die aufgrund der Hygienevorschriften und den damit verbundenen räumlichen Beschränkungen insbesondere beim Cafebetrieb starke Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Nachdem der Antrag schon vor ca. einem Monat geschrieben wurde sind die Angaben zu den Sitzgelegenheiten sowie zum Probebetrieb ab 01.06.2020 nicht mehr zeitgemäß. Im Falle einer Zustimmung wäre der Probebetrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt geplant. An der rechtlichen Situation hat sich seit dem letzten Antrag im Dezember 2019 nichts verändert. Laut § 12 Ladenschutzgesetz sowie § 7 Gaststättengesetz und eines BGH-Urteils vom 17.10.2019 ist der Sonntagsverkauf von Backwaren ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt. Entgegen steht einer Öffnung am Sonntag jedoch der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel/GE an der Ottinger Straße“, der eine Öffnung nur an Wochentagen zulässt. Er müsste im Bedarfsfall geändert werden.

Zu diesem TOP entsteht im Rat eine kontroverse Diskussion. Die Argumente für ein Pro und Contra zu einer Ladenöffnung an Sonntagen werden ausgetauscht. Die Gegner für eine sonntägliche Öffnung argumentieren, dass die Regelung, am Sonntag eine Öffnung der Bäckereifiliale nicht zu erlauben, im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Schutz (Lärm) der Anlieger mit aufgenommen wurde. Zudem wollte man mit dieser Regelung ein „Aussterben“ des Ortskerns vermeiden. An dieser vertraglichen Regelung sollte auch festgehalten werden, da sich an der Ausgangslage bis dato nichts geändert habe. Eine Öffnungserlaubnis an Sonntagen sei daher nicht nachvollziehbar.

Die Befürworter für eine Sonntagsöffnungszeit argumentieren damit, dass durch eine Erlaubnis, die B äckereifiliale an Sonntagen zu öffnen, eine Gleichbehandlung der im Ort betriebenen Bäckereiverkaufsläden erreicht wird. Zudem sollte die Marktgemeinde als Tourismusgemeinde ihren Gästen ein möglichst attraktives Angebot bieten, wozu auch eine Öffnung an Sonntagen zählt, um sich mit frischen Backwaren zu versorgen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, dem Antrag der Fa. REWE auf probeweise Öffnung der Bäckereifiliale am Sonntag von 07:00 bis 17:00 Uhr bis zum 30.09.2020 stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, dem Antrag der Fa. REWE auf probeweise Öffnung der Bäckereifiliale am Sonntag von 07:00 bis 10:00 Uhr bis zum 30.09.2020 stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

Datenstand vom 07.08.2020 07:56 Uhr