Durchführungsbeschluss zum Bau einer Lichtsignalanlage an der Ausfahrt von der Martinstr. auf die St 2105 und Bau eines Gehweges an der Martinstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 06.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 06.08.2020 ö 7

Sachverhalt

Zur Verbesserung der Verkehrssituation und Verkehrssicherheit ist an der Ausfahrt von der Martinstr. auf die St 2105 (Bereich LIDL Markt) der Bau einer Lichtsignalanlage vorgesehen. Zudem soll an der Martinstr. auf Seite des LIDL-Marktes ein Gehweg errichtet werden. Maßnahmenträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatl. Bauamt Traunstein. Die Planunterlagen wurden der Marktgemeinde Waging a. See am 21.07.2020 im Staatl. Bauamt vorgestellt. Bis dato liegt jedoch noch keine Kostenberechnung über die zu erwartenden Kosten der Maßnahme vor. Eine erste Grobkostenschätzung ergab Gesamtkosten von rd. brutto 280.000 € (210.000 € Lichtsignalanlage + 70.000 € Gehwegbau). Die Kosten sollen entsprechend den Fahrbahnbreiten geteilt werden, wonach überschlägig 2/3 der Kosten der Freistaat Bayern trägt und 1/3 der Kosten die Marktgemeinde Waging a. See. Aufgrund der Verkehrsbedeutung wird die Marktgemeinde bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. GVFG einreichen. Um ins Förderprogramm aufgenommen zu werden, muss der Antrag jedoch spätestens bis End e August 2020 im Staatl. Bauamt Traunstein eingereicht werden. Das Staatl. Bauamt wird dann den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung inkl. einer baufachlichen Stellungnahme der Regierung von Oberbayern bis Ende September 2020 vorlegen. Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann die Maßnahme ins Förderprogramm nicht mit aufgenommen werden. Bei mehrheitlicher Zustimmung zur Durchführung bzw. Kostenbeteiligung an der Maßnahme würde das Staatl. Bauamt nach Vorlage einer Kostenberechnung eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenbeteiligung vorbereiten. Aufgrund des zeitlichen Drucks, kann die Beschlussfassung leider nicht bis zum Vorliegen einer Kostenberechnung aufgeschoben werden.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber erläutert den Sachverhalt und weist daraufhin, dass die Beantragung einer Geschwindigkeitsbeschränkung der St 2105 auf 50 km/h nach Aussage der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt aussichtlos ist, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Aufgrund der Harmonisierung der Geschwindigkeitsbeschränkungen ist jedoch eine Beschränkung auf 70 km/h mit großer Sicherheit zu erwarten. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt der Durchführung der Maßnahme „Bau einer Lichtsignalanlage an der Ausfahrt von der Martinstr. auf die St 2105 (Bereich „LIDL“) und Bau eines Gehweges an der Martinstraße auf der Seite des LIDL-Marktes zu. Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis davon, dass die Kostenbeteiligung von voraussichtlich einem Drittel der Gesamtkosten bei etwa 93.000 € liegen wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen. Die Kämmerei wird beauftragt über das Staatl. Bauamt Traunstein einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.09.2020 09:15 Uhr