Durchführungsbeschluss zum Bau einer Rechtsabbiegespur an der Einfahrt von der St 2105 in die Salzburger Str. (Bereich ARAL)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 06.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 06.08.2020 ö 8

Sachverhalt

Zur Verbesserung der Verkehrssituation und Verkehrssicherheit ist der Bau einer Rechtsabbiegespur von der St 2105 in die Salzburger Str. im Bereich der ARAL-Tankstelle geplant. Maßnahmenträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatl. Bauamt Traunstein. Die geplanten Lichtsignalanlagen im Bereich Abbiegung in die Salzburger Str. und auf die Abbiegung in die St 2104 betreffen ausschließlich den Freistaat Bayern. Die Planunterlagen wurden der Marktgemeinde Waging a. See am 21.07.2020 im Staatl. Bauamt vorgestellt. Bis dato liegt jedoch noch keine Kostenberechnung über die zu erwartenden Kosten der Maßnahme vor. Eine erste Grobkostenschätzung ergab Gesamtkosten für die Rechtsabbiegespur von rd. brutto 50.000 € bis 60.000 €. Die Kosten sollen entsprechend den Fahrbahnbreiten geteilt werden, wonach überschlägig 2/3 der Kosten der Freistaat Bayern trägt und 1/3 der Kosten die Marktgemeinde Waging a. See. Aufgrund der Verkehrsbedeutung wird die Marktgemeinde bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. GVFG einreichen. Evtl. werden die Anträge bzgl. Martinstr. und Salzburger Str. zu einem Förderantrag zusammengefasst. Derzeit laufen Gespräche mit der Regierung von Oberbayern, ob dies möglich ist. Sollte die Regierung von Oberbayern eine separate Antragstellung fordern, dann besteht u. U. die Gefahr, dass die Bagatellgrenze für eine GVFG Förderung in Höhe von 50.000 € nicht erreicht wird und keine Förderung möglich ist. Um ins Förderprogramm aufgenommen zu werden, muss der Antrag bis spätestens Ende August 2020 im Staatl. Bauamt Traunstein eingereicht werden. Das Staatl. Bauamt wird dann den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung inkl. einer baufachlichen Stellungnahme der Regierung von Oberbayern bis Ende September 2020 vorlegen. Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann die Maßnahme ins Förderprogramm nicht mit aufgenommen werden. Bei mehrheitlicher Zustimmung zur Durchführung bzw. Kostenbeteiligung an der Maßnahme würde das Staatl. Bauamt nach Vorlage einer Kostenberechnung eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenbeteiligung vorbereiten. Aufgrund des zeitlichen Drucks, kann die Beschlussfassung leider nicht bis zum Vorliegen einer Kostenberechnung aufgeschoben werden.
 

Diskussionsverlauf

In der Diskussion über die Notwendigkeit der Rechtsabbiegespur aus Fahrtrichtung Taching führt der Bürgermeister an, dass eine Ampellösung sicherlich nicht die Wunschlösung der Gemeinde ist. Andernfalls schließt eine Ampel aber nicht aus, dass doch irgendwann ein Kreisverkehr gebaut wird. Bezüglich des gemeindlichen Kostenanteils weist Baderhuber darauf hin, dass die Maßnahme zusammen mit der Einfahrt beim Lidlmarkt gebaut und abgerechnet wird. Dadurch wird die Bagatellgrenze von 50.000 € überschritten und das Vorhaben gefördert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt der Durchführung der Maßnahme „Bau einer Rechtsabbiegespur an der Einfahrt von der St 2105 in die Salzburger Str. (Bereich ARAL) zu. Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis davon, dass die Kostenbeteiligung von voraussichtlich einem Drittel der Gesamtkosten b ei etwa 20.000 € liegen wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zu veranschlagen. Die Kämmerei wird beauftragt über das Staatl. Bauamt Traunstein einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.09.2020 09:15 Uhr