Information und Beratung über die Einführung einer Zweitwohnungsteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.09.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.07.2020 wurde um Information zur Zweitwohnungsteuer gebeten. Nachfolgend soll daher ein Überblick gegeben werden. In der Präsentation, welche beigefügt ist, wird zu allen Punkten ausführlich Stellung genommen. Einleitend gilt: jede Räumlichkeit, die für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum des Jahres zum Wohnen geeignet ist, unterliegt der Zweitwohnungssteuerpflicht durch den Mieter oder den Eigentümer. Pflichtiger ist also immer die Person, welche die tatsächliche Sachherrschaft ausübt. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Die Steuer wird nach der jährlichen Nettokaltmiete berechnet, wovon ein Steuersatz zwischen 10 und maximal 20 % veranschlagt wird. Dauercamper können einerseits nach der Nettostandplatzmiete, andererseits nach einer Pauschale abgerechnet werden. Vorteile einer Einführung wären zum einen die Erhöhung der Steuereinnahmen, zum anderen eine eventuelle Lenkungsfunktion. Leider ist in der Praxis die Lenkungsfunktion fehlgeschlagen, da, wie in der Bayerischen Staatszeitung vom 12.08.2019 veröffentlicht, selbst bei dem aktuell möglichen Höchstsatz von 20 Prozent Wohlhabende nicht abgeschreckt werden, eine Zweitwohnung zu beziehen und es anderen sehr leicht gemacht wird, die Zweitwohnung bei der Hauptwohnsitzgemeinde einfach wieder abzumelden.  Aktuell sind in Waging 183 Zweitwohnungen gemeldet, von welchen, um Studenten bzw. Geringverdiener bereinigt, bereits über die Touristinformation ein sogenannter Zweitwohnungskurbeitrag erhoben wird. Dieser beträgt 40,00 Euro pro Person. Es wird von 65 Personen der Kurbeitrag wegen des Nebenwohnsitzes erhoben. Den „Löwenanteil“ bilden die 700 Dauercampingplätze. Würde also ein wirklicher Stopp und zwar nur der Nebenwohnsitze, nicht der Camper gewünscht, sollte es den Gemeinden Berchtesgaden oder Ruhpolding gleichgetan werden und über eine „Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion“ gesondert beraten werden. Diese Satzung ermöglicht es den Gemeinden, bei künftigen Zweitwohnungsanfragen eine Genehmigung voranzustellen, die versagt werden kann. Der zweite „Vorteil“, die Einnahmemöglichkeit, bringt auch nur auf den ersten Blick einen Mehrwert für die Gemeinde, ist die komplexe Berechnung der Steuer, die Einführung einer gesonderten Steuererklärung (als Beispiel ist die Erklärung der Gemeinde Ruhpolding der Präsentation eingefügt), das Abfragen der Mietverträge bzw. der Berechnung über die Wohnungsgröße sowie der Campingplätze sehr arbeitsintensiv. Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass, würden den Zweitwohnungen und Campern eine solche neue Steuer auferlegt werden, diese künftig eine doppelte Belastung zu tragen hätten, darf der bereits erhobene Kurbeitrag doch im Gegenzug nicht abgeschafft werden. Wie ebenfalls in der Präsentation (Seite 12) dargestellt, könnten aktuell 85.500 Euro durch eine Zweitwohnungsteuer erwirtschaftet werden, jedoch wäre auch eine zusätzliche Kraft im Rathaus für diese Aufgaben vonnöten. Über eine moderate Erhöhung des Kurbeitrags von 40,00 Euro auf z. B. 60,00 Euro könnten hingegen ohne weiteren Arbeitsaufwand Mehreinnahmen von 40.000 Euro generiert werden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gibt es also bessere Wege, einen Stopp der Zweitwohnungen zu erreichen, als eine neue Steuer in der Gemeinde einzuführen.
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Diskussionsverlauf

Der zuständige Sachbearbeiter in der VG Waging a. See, Oliver Schmid, stellt anhand der vorliegenden Präsentation den Sachverhalt ausführlich vor. Bei der Einführung einer Zweitwohnungssteuersatzung würde aus seiner Sicht insbesondere bei der Neuerfassung der 700 Dauercamper im Gemeindegebiet ein erheblicher Aufwand entstehen.
In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass gegenüber den Mehreinnahmen eher die Lenkungswirkung zur Verminderung von Zweitwohnungen im Vordergrund steht. Trotzdem sollte bei dieser Gelegenheit die Angemessenheit der Höhe des bisherigen Kurbeitrages überprüft werden.
Bürgermeister Baderhuber formuliert zum Abschluss das Ziel, dass Wohnungen im Gemeindegebiet nach Möglichkeit nicht als Zweitwohnung genutzt werden sollen. Er forderte die Fraktionen auf, das Thema nochmals intern zu besprechen und kündigt an, es anschließend wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Datenstand vom 16.10.2020 13:10 Uhr