Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 05.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Frühzeitig und rechtzeitig wurde der Rat in der Marktgemeinderatssitzung am 18.06.2020 über die zu erwartenden finanziellen Einbußen aufgrund der Coronapandemie informiert. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass eine planmäßige Abwicklung des Haushalts nicht möglich sein wird. Der unabdingbar notwendige Haushaltsausgleich schien gefährdet. Allein durch den Rückgang des Gewerbesteueraufkommens und der Einkommensteuerbeteiligung galt es, Mindereinnahmen von 758.900 € zu kompensieren. Die sich abzeichnenden Einnahmeausfälle konnten teilweise durch Minderausgaben, insb. beim Gebäudeunterhalt, aufgefangen werden. Klar war aber auch, dass der ursprünglich geplante Einnahmeüberschuss des Verwaltungshaushalts mit 539.200 € nicht erwirtschaftet werden kann. Die Nachtragsplanung weist mit 72.000 € einen minimalen Einnahmeüberschuss aus. Wenn an der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde etwas Positives zu erkennen ist, so Kämmerer Kraus, dann ist es für die Marktgemeinde Waging a. See allenfalls, dass der vorgeschriebene Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt noch aus eigener Kraft herbeigeführt werden kann. Kämmerer Kraus informiert den Rat in diesem Zusammenhang über eine kürzlich beschlossene Änderung des Haushaltsrechts, wonach Kommunen, befristet bis Ende 2021, auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme im Verwaltungshaushalt haben. Dies war bislang gem. Art. 71 GO nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen möglich. Zielsetzung sollte aber auch für 2021 sein, den Verwaltungshaushalt aus eigener Kraft auszugleichen. Notfalls müssten deutliche Einschränkungen bei den lfd. Ausgaben erfolgen.
Im Vermögenshaushalt war bereits in der ursprünglichen Planung eine Kreditaufnahme von 1.099.100 € vorgesehen. Die Kreditaufnahme wurde durch Beschluss des Rats den Investitionsausgaben für den Krippenbau in Tettenhausen zugeordnet. Nachdem für den Bau in 2020 „nur“ 1 Mio. € benötigt wird, konnte die Kreditaufnahme auf diesen Ausgabebetrag von 1 Mio. € begrenzt werden. Die Aufnahme des Kredits ist Anfang Oktober 2020 bei der KfW-Bank erfolgt. Alle Planansätze des Nachtragshaushaltsplanes im Vermögenshaushalt werden im Rat erörtert.
Zum Nachtragshaushalt der Marktgemeinde gibt es im Rat kaum Diskussionsbedarf, da die Planänderungen bereits rechtzeitig kommuniziert worden sind.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von den geänderten Finanzplanungswerten und stimmt der Finanzplanung bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2020 15:40 Uhr