für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Jede Mitgliedsgemeinde entsendet aufgrund Art. 6 Abs. 2 VGemO den ersten Bürgermeister und ein Ratsmitglied in die Gemeinschaftsversammlung. Darüber hinaus entsendet jede Gemeinde ein weiteres Mitglied pro Tausend Einwohner. Nachdem die Gemeinde Taching a. See mittlerweile die Grenze von 2.000 Einwohnern überschritten hat, sind drei weitere Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat. Nachdem in Taching a. See lediglich eine Einheitsliste bei der Kommunalwahl bestand, ist eine Berechnung der Verteilung auf die Fraktionen hinfällig.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Mitglieder des Gemeinderates 2. Bürgermeister Steiner, Werner Reith und Hans Peter Brugger in die Gemeinschaftsversammlung zu entsenden. Außerdem beschließt der Gemeinderat, dass
im Falle der Verhinderung von
2. Bürgermeister Steiner, dieser durch Markus Krautenbacher vertreten wird, im Falle der Verhinderung von Werner Reith wird dieser durch Erich Koller vertreten und im Falle der Verhinderung von Hans Peter Brugger wird dieser durch 3. Bürgermeister Wamsler vertreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2020 14:04 Uhr