Beratung und Beschlussfassung zum Antrag von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith bzgl. der Parkgebühren, der Einführung einer Jahresparkkarte und der Einführung von Regelungen für einen funktionalen Parkbetrieb an den Badestellen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.06.2020 ö 8.1

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith erörtert dem Rat die Hintergründe für seinen Antrag. Die in der Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2020 beschlossenen Parkgebühren von 8 € für ein Tagesparkticket und 5 € für ein Tagesparkticket bei Vorliegen entsprechender Ermäßigungsvoraussetzungen hält Mitglied des Gemeinderats Reith schlichtweg für zu hoch. Für die Gaststättenbetreiber der Seebadgaststätten bedeuten die hohen Parkgebühren auch erhebliche Umsatzeinbrüche, da die derzeit geltenden Parkgebühren viele Besucher von einem Besuch abschrecken. Die praktizierte Regelung, mit einer Rückerstattung der Parkgebühr, wenn nur die Gaststätten besucht werden und das Parkticket entsprechend abgestempelt wird, ist nicht praktikabel. Nachdem ab 17 Uhr nicht mehr kassiert wird, kann nach 17 Uhr eine Rückerstattung nicht erfolgen. Die Regelung wird somit ad absurdum geführt. Es sollte daher nochmal über eine Änderung der Tagesparkgebühr diskutiert werden und zudem über die Einführung einer Jahresparkkarte. Familien mit Kleinkindern sollte mit der Jahresparkkarte ein erschwinglicher Badestellenbesuch ermöglicht werden. Auch sollten Regelungen erfolgen, um einen funktionalen Parkablauf zu gewährleisten.

Zum Antrag von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith entsteht eine rege und kontroverse Diskussion. Bürgermeisterin Lang argumentiert, dass mit der Höhe der Parkgebühr das Ziel erreicht werden sollte, die an heißen Badetagen chaotischen Parkzustände zu vermeiden. Auch Umweltschutzaspekte, um mit den Parkgebühren die Besucher zu einer unmotorisierten Anreise zu bewegen, werden aufgeführt.

Nach Austausch aller Argumente zeigt sich in der ausführlichen und zeitintensiven Diskussion, dass der Rat seine mehrheitliche Zustimmung zu einer Tagesparkgebühr von 8 € (ermäßigt 5 €) an den Badestellen revidieren wird. Nach Vorschlag von Werner Reith soll eine Tagesparkgebühr zu einem Preis von 5 € mit sofortiger Wirkung eingeführt werden und eine Jahresparkkarte von 50 €, sobald entsprechende Jahresparkarten von der Druckerei vorliegen. Die Jahresparkkarte ist nicht personenbezogen, sondern soll auf das jeweilige KFZ bezogen sein. Dies ist beim Druck der Jahresparkkarten zu berücksichtigen.

Nachdem die Diskussion viel Zeit in Anspruch genommen hat, wird nicht mehr über Regelungen zu einem funktionalen Parkbetrieb diskutiert. Ggf. müsste dies, sollte sich zeigen, dass der praktische Ablauf nicht reibungslos funktioniert, noch nachgeholt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Tagesparkgebühr an den Badestellen in Taching und Tengling mit sofortiger Wirkung von brutto 8 € auf brutto 5 € zu reduzieren. Ab 15 Uhr wird eine ermäßigte Tagesparkgebühr von brutto 3 € kassiert. Zudem erfolgt die Einführung einer Jahresparkkarte zum Preis von brutto 50 €. Die Rückerstattung von Parkgebühren bei ausschließlichem Besuch der Seebadgaststätten ist aufgrund der Anpassung der Parkgebühr künftig nicht mehr vorzunehmen. Die in der Sitzung am 15.06.2020 beschlossenen Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände haben weiter Bestand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.07.2020 10:18 Uhr