Bauantrag von Herrn Öllinger: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Fl.Nr. 465/2 Gem. Tengling, Egart


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Klaus Öllinger wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in den Maßen 17,99 m x 11,99 m. Die seitliche Wandhöhe ist mit 5,35 m geplant. Zwischen der Straßenkante und der westlichen Gebäudeseite ist ein Abstand von 6 m.

Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortsausgang von Tengling. Der Antragsteller hat erklärt, dass die Wand der Maschinenhalle Bestandteil der geplanten Lärmschutzwand werden soll. Es wurden Vorgespräche mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein (StBA TS) und dem Landratsamt geführt. Das StBA TS hat mitgeteilt, dass ein Mindestabstand von 5 m zwischen dem am weitesten vorspringenden Gebäudeteil (= Dachrinne) und dem Vorhaben erforderlich ist.

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 11:59 Uhr