Antrag auf Vorbescheid von Herrn Schwager: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 148/16 Gem. Tengling, Burgerwiesen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 22.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage.

Das betroffene Grundstück grenzt an den Bebauungsplan „Tengling-West“ an. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Bedeutung für die Ökologie und das Landschafts- und Ortsbild dargestellt. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich erst mal nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, möglicherweise kann auch ein bebauter Zusammenhang (§ 34 BauGB) angenommen werden, da das Grundstück bereits von zwei Seiten mit Bebauung umschlossen ist (Fl.Nrn. 148/1 und 149/1). Ein Teil des Grundstücks ist als Biotopfläche kartiert.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 19.11.2020 18:37 Uhr