Bauantrag von der Fa. Fuchsbüchler Josef GmbH & CoKG: Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus "Zum Bergwirt", Fl.Nr. 3 Gem. Taching a. See, Kirchberg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 22.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.10.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.04.2020 als Antrag auf Vorbescheid behandelt. Die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde festgestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau von sieben Wohnungen in das ehemalige Gasthaus „Zum Bergwirt“. Die Gebäudegröße wird nicht verändert. Die bestehende Dachgaube soll zurückgebaut werden. Auf der Südseite der bestehenden Dachflächen soll eine PV Anlage errichtet werden. Darüber hinaus soll die Wärmedämmung nachgerüstet werden, der Einbau von neuen Fenstern und Türen ist geplant, zudem soll ein weiterer Eingang und eine neue Treppenanlage auf der Nordseite eingebaut werden.

Der im Zuge des Vorbescheides im Plan dargestellte Carport nördlich des Gebäudes wurde aufgrund der Nähe zur Kirche durch die Untere Bauaufsichtsbehörde gestrichen. Die geplanten Stellplätze sind zulässig.

Das Vorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt. Das Gebäude befindet sich auf einem Bodendenkmal, unmittelbar an das Gebäude grenzt der Friedhof und die Pfarrkirche.

Im Zuge der Baumaßnahme werden 14 Stellplätze nachgewiesen. Auf der Nordseite des Hauptgebäudes sollen sechs Stellplätze errichtet werden, auf der Westseite sind acht Stellplätze geplant. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Gebäude befindet sich auf einem Bodendenkmal, unmittelbar an das Gebäude grenzt der Friedhof und die Pfarrkirche.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von der Bauverwaltung ist jedoch vorab zu prüfen, ob nach Realisierung des Bauvorhabens ein freier Zugang zum Friedhof gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 18:37 Uhr