Bauantrag von Frau Gebauer: An- und Umbau des best. Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus, Fl.Nr. 531/8 Gem. Wonneberg, Blumenstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den An- und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus. Es soll eine Außentreppe angebaut werden, die vom EG in das KG führt. Der Dachstuhl wird neu errichtet. Im EG ist die Erweiterung des Gebäudes in den Maßen 5,99 m x 3,99 m geplant. Im DG ist die Erweiterung in denselben Maßen an derselben Stelle geplant, zudem soll an der nordwestlichen Gebäudeecke ein Wintergarten in den Maßen 3,99 m x 3 m errichtet werden.

Auf einer Fläche von 6,49 m x 3,99 m soll auf dem Garagendach zur Hausseite hin eine zusätzliche Wohnnutzung entstehen, die durch das DG zugänglich ist. Der restliche Teil der Garage ist daher mit einem Flachdach geplant. Es werden vier Stellplätze errichtet, davon wird einer in der Garage nachgewiesen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weibhausen – Ost“ und hält mehrere Festsetzungen nicht ein. Laut Festsetzung sind Garagendächer als Satteldach mit Dachziegeleindeckung zu errichten. Geplant ist jedoch, dass die bestehende Garage zum Teil mit einem Pultdach überdacht werden soll. Zudem überschreitet der Anbau auf der nördlichen Seite komplett die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze. Die Grundflächenzahl ist mit 0,2 festgesetzt, der Anbau führt jedoch zu einer Grundflächenzahl von 0,23. Hierfür wurde ein Befreiungsantrag gestellt.

Zur Begründung des Antrags auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weibhausen Ost“ wird Folgendes angegeben:

  • Garagendach als Pultdach auf Grund der geringen Größe und aus gestalterischen Gründen
  • Schaffung von Wohnraum
  • Es erfolgt keine nennenswerte neue Versiegelung von Flächen

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen – Ost“. Der Anbau soll zum Teil außerhalb des Baufensters errichtet werden. Zudem hält das Vorhaben die Festsetzung Dachform von Garagen und die GRZ nicht ein.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung des Baufensters und der GRZ sowie der Pultdachgestaltung der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2020 15:03 Uhr