Tekturantrag von Herrn Gruber: Dachstuhlerneuerung mit Querfirst, Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe, Fl.Nr. 2484 Gem. Wonneberg, Untermoosen 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 04.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde ursprünglich in der Sitzung am 08.11.2016 behandelt. Der Antragsteller beabsichtigt nun eine Dachstuhlerneuerung mit Einbau eines Querfirstes auf der südlichen Gebäudeseite. Zudem ist der Einbau eines Wintergartens geplant, ebenfalls auf der südlichen Gebäudeseite in den Maßen 5,57 m x 1,5 m. An der nördlichen Gebäudeseite ist die Errichtung einer Außentreppe vorgesehen. Der Dachstuhl soll zudem um 30 cm angehoben werden. Laut Herrn Gruber macht die Sanierung und Nutzung des Dachgeschosses nur mit einer Dachanhebung Sinn, da ein Bodenaufbau von ca. 15 cm und eine Dämmung des Daches erforderlich sind.

Am 12.03.2020 fand ein Ortstermin mit Kreisbaumeister Seeholzer statt, bei dem die Genehmigung einer Dachanhebung um 30 cm in Aussicht gestellt wurde. Dabei wurden seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde verschiedene Gestaltungsauflagen verhängt:

  • Es ist eine vertikale, naturbelassene Holzverschalung vorzunehmen
  • Die Dachauffaltung muss insgesamt etwas kleiner werden, hierzu muss die Dachneigung der Dachauffaltung etwas steiler gewählt werden und die Breite der Auffaltung darf max. 1/3 der Gebäudelänge betragen

Im März 2020 wurden die Unterlagen zur Tektur eingereicht. Jedoch wurde der Antrag noch vor Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 09.06.2020 wieder zurückgezogen, da noch Abstimmungen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt notwendig waren.

Nun liegt das Vorhaben nach den Abstimmungen erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für das Gebiet Untermoosen und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Wonneberg. Von der Gestaltungssatzung sind mehrere Abweichungen geplant.

Die Wandhöhe soll 6,40 m betragen, anstatt den in der Gestaltungssatzung unter § 4 festgesetzten 6,30 m. Zudem ist die Länge des Quergiebels mit 6,50 m geplant. Nach § 5 Abs. 2 der Gestaltungssatzung soll der Quergiebel max. 2/5 der Gebäudelänge beanspruchen. Somit würde der Quergiebel die Fests etzung um 50 cm überschreiten. Zudem soll der Quergiebel 35° aufweisen, also 10° mehr wie das Hauptdach. Nach § 5 der Gestaltungssatzung soll die Dachneigung des Quergiebels maximal 5° steiler sein als das Hauptdach.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen bezüglich der Wandhöhe, der Länge des Quergiebels und der Dachneigung des Quergiebels wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2020 11:07 Uhr