Bauantrag von Herrn Balci: Neubau einer gewerblichen Reisebusgarage im EG, darüber liegend zwei Bereitschaftswohnungen (gewerblich) + Büro (gewerblich) + private Wohnung im 1. OG, Fl.Nr. 779/14 Gem. Wonneberg, Eschenweg 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 04.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 04.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau einer gewerblichen Reisebusgarage im EG in den Maßen 21,88 m x 15 m. Im OG ist der Einbau von zwei gewerblichen Bereitschaftswohnungen, einem gewerblichen Büro und einer privaten Wohnung geplant. Die seitliche WH des Gebäudes soll 6,70 m betragen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen – Süd II“. Laut Bebauungsplan liegt die maximale WH bei 6,20 m. Die WH soll um 50 cm überschritten werden. Der Bauherr begründet den Antrag auf Befreiung folgendermaßen:

„Im Erdgeschoss befindet sich die Busgarage mit 3 Stellplätzen, Reisebusse benötigen eine höhere Überfahrt, die einen zusätzlichen Puffer zur UK des Segmenttors benötigt. Daraus ergibt sich, dass die geforderte Wandhöhe von 6,20 m überschritten wird, da ansonsten die notwendige Kniestockhöhe für den Treppenlauf (siehe Treppenlage) nicht eingehalten werden kann.“

Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens die DB AG zu beteiligen ist und auf den textlichen Hinweis Nr. 4.9 des Bebauungsplanes „Weibhausen – Süd II“.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weibhausen – Süd II“.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Befreiung bezüglich der Wandhöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2020 11:07 Uhr