Feststellung der Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Prüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf einer Jahresrechnung eine Jahresrechnung der Gemeinde. Voraussetzung für die Feststellung ist die vorher durchzuführende örtliche Rechnungsprüfung. Die örtliche Prüfung erfolgte am 13.10.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Karl Glaner, gibt den Prüfbericht aus der örtlichen Prüfung bekannt. Kämmerer Kraus berichtet über die Art und Weise der Erledigungen zu den einzelnen TZ. Mit den Erledigungen besteht Einverständnis und es bestehen keine Unstimmigkeiten. Bürgermeister Fenninger schlägt im Anschluss vor, dass Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt, die Jahresrechnung 2019 in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 15:22 Uhr