Entlastung zur Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019 einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung ein Vertrauensvotum ausgesprochen. Ein Vertrauensvotum ist Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin und Rat. Nachdem die Bürgermeister die Verantwortung über die Abwicklung der Finanzwirtschaft als Leiter der Gemeinde trägt, liegt beim Entlastungsbeschluss persönliche Beteiligung vor, so dass Bürgermeister Fenninger von Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. Zu diesem TOP entwickelt sich kein Diskussionsbedarf und es besteht allgemeine Zustimmung, die Entlastung zu erteilen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung 2019 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen dem 1. Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 15:22 Uhr