Bauantrag von Herrn Huber: Anbau einer Dusche und einer Überdachung an einem bestehenden Betriebsgebäude, Fl.Nr. 2402 Gem. Wonneberg, Aich 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau eines Duschraumes und einer Überdachung nördlich an dem bestehenden Betriebsgebäude. Der Duschraum soll in den Maßen 1,75 m x 1,40 m errichtet werden. Die seitliche WH soll 2,55 m betragen. Das geplante Pultdach mit minimalem Dachüberstand und einer Dachneigung von 14° soll über den Duschraum hinaus auf einer Länge von 5,50 m (gesamt) am Gebäude entlang errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich nach § 35 BauGB im baurechtlichen Außenbereich und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Wonneberg. Diese setzt unter § 5 grundsätzlich eine Satteldachform mit einer Dachneigung zwischen 20 bis 30 Grad für Haupt- und Nebengebäude fest. Jedoch können gem. § 5 Abs. 3 auch Ausnahmen zugelassen werden. Der Abweichung bezüglich der Dachgestaltung kann zugestimmt werden, da die Ausführung als Satteldach viel markanter wäre als das geplante Pultdach und es sich hierbei um ein Betriebsgebäude handelt. Darüber hinaus wird der festgesetzte Dachüberstand von mind. 0,6 m nach § 6 der Gestaltungssatzung nicht eingehalten (geplanter Dachüberstand ca. 0,2 m). Dieser Abweichung kann zugestimmt werden, da es sich hierbei um ein Betriebsgebäude handelt.

Bei dem Anbau der Dusche und der Überdachung am Betriebsgebäude könnte es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Abweichungen von § 5 (Dachform und -neigung) und § 6 (Dachüberstände) der Gestaltungssatzung wird zugestimmt. Für das Bauvorhaben ist noch eine entsprechende Entwässerungsplanung und Dichtheitsprüfung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 15:22 Uhr