Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „St. Leonhard - West II“, betreffend Parzelle 1, Fl.Nr. 9/20 Gem. Wonneberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 18.11.2016 wurde der Original Bebauungsplan rechtskräftig. Nun beantragt Herr Abstreiter für sein Grundstück (Von-Keutschach-Weg 13) eine Bebauungsplanänderung.

Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung des festgesetzten Baufensters. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden weiterhin eingehalten.

Der Antragsteller führt aus: „Um das Bauvorhaben an der geplanten Lage zu ermöglichen soll nur das Baufenster um 3,50 m Richtung Süd verschoben, sowie die östliche Flucht an dem bestehenden nördlichem Nachbargebäude Parzelle 2 Fl.Nr. 9/21 ausgerichtet werden. Ersichtlich aus dem beil. Lageplan. Die Größe des Baufensters / Baulinien, Grundstückszufahrt und Pflanzgebote bleiben hierbei unverändert. Auch bleiben alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes unverändert.
Für die geplante Änderung gibt auch der betroffene Nachbar Herr Andreas Abstreiter sein Einverständnis.“

Es handelt sich hierbei um die 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes, sie kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Änderung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „St. Leonhard – West II“ betreffend der Parzelle 1 zu. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Es ist ein entsprechender Bebauungsplanentwurf vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 15:22 Uhr