Bauantrag von MS Immobilien GmbH: Umbau und Sanierung eines ehem. Hotels zu einem Wohngebäude mit „Betreutem Wohnen“ und Errichtung eines Carport mit Lärmschutzwand, Fl.Nr. 674/1 Gem. Waging a. See, Haslacher Weg 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 24.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das ehem. Hotelgebäude „Wölkhammer“ zu einem Gebäude mit Nutzung „Betreutem Wohnen“ umzubauen und energetisch zu sanieren.
Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung des Bauausschusses am 06.11.2019 vorgestellt und beraten.

Es entstehen insgesamt 43 Wohneinheiten (WE), mit Wohnungsgrößen von 30 qm bis 76 qm. Davon sind 25 WE kleiner als 50 qm.
Alle Wohneinheiten werden barrierefrei gestaltet. Ein rollstuhlgerechter Umbau ist bei Bedarf möglich, entsprechende Vorrichtungen werden vorab getroffen.


EG und KG:

Im KG sind Abstellräume für die einzelnen WE vorgesehen, Technikräume, ein größerer Wasch-/ Trockenraum, ein Mehrzweckraum und Räume für Fitness sowie ein Pflegebad.

An der westlichen Gebäudeseite Richtung Straße (Haslacher Weg) ist ein kleiner Lichthof mit einer Glasdachüberdachung und Außentreppe vorgesehen um die Räumlichkeiten im KG auch von außen erschließen zu können. Der Mehrzweckraum im Keller wird dadurch vielseitig nutzbar, z.B. können auch VHS Kurse in dem Raum stattfinden oder Gymnastikgruppen.

Die Wohnungen im EG sind jew. mit einer kleinen Terrasse ausgestattet und nahe dem Haupteingang soll ein großer Gemeinschafts-/Aufenthaltsraum entstehen.

Die Glasüberdachung der Gemeinschaftsterrasse beim Haupteingang (Westseite), liegt außerhalb der Baugrenzen. Hierfür wird eine Befreiung (Überschreitung der Baugrenzen) beantragt.

An der östlichen Gebäudeseite ist ein weiteres Treppenhaus mit Aufzug geplant. Dies ist notwendig um alle Wohneinheiten erschließen zu können. Der Anbau, in den Maßen 6,14 m x 1,85 m, überschreitet die festgesetzte Baugrenze geringfügig.

Auf die bauliche Änderung des Runderkers in eine eckige Form wird nun verzichtet.


1. OG

Alle Wohneinheiten sind mit einem kleinen Balkon ausgestattet. Die Erschließung der WE erfolgt über einen Laubengang entlang der östlichen Gebäudeseite und intern über die beiden Treppenhäuser. Auf der östlichen Gebäudeseite ist ein begrüntes Flachdach mit einer Gemeinschaftsterrasse geplant.



2. OG

Alle Wohneinheiten sind mit einem kleinen Balkon ausgestattet. Die Erschließung der WE erfolgt über einen Laubengang entlang der östlichen Gebäudeseite und intern über die beiden Treppenhäuser.

DG

Die Wohneinheiten im DG sind nur über das jeweilige Treppenhaus zugänglich. Die WE sind entweder mit einem Balkon oder Loggien (überdachte Freisitze) ausgestattet. Da die Gauben hier mittels Schleppgauben (auf der Westseite) ausgebildet werden sollen, wird eine Befreiung von der Festsetzung „Dreiecksgauben“ benötigt.


Stellplätze und Nebenanlagen:

Entlang der südl. Grundstücksgrenze zur St 2105 hin, soll eine Carportreihe (mit extensiv begrüntem Flachdach, DN 6°) mit einer Lärmschutzwand entstehen, auf einer Länge von ca. 48 m. Die Lärmschutzwand ist mit einer Höhe von ca. 3,82 m geplant. Es sind 16 STP in der Carportreihe sowie ein Fahrradkeller vorgesehen.
Ein weiterer Abstellraum für Müll und Fahrräder ist an der süd-östlichen Grundstücksecke vorgesehen, mit weiteren 3 STP und 1 Behindertenparkplatz. Südlich vom Gebäude sind noch 2 STP geplant und westlich vom Gebäude sind noch 2 weitere Behindertenparkplätze und 5 STP geplant.

Insgesamt werden 29 STP (davon 3 STP für Menschen mit Behinderung) nachgewiesen.

Die Nebenanlagen an der süd-östlichen Grundstücksgrenze: Fahrradkeller und Müllabstellraum zusammen mit den Stellplätzen liegen ebenfalls außerhalb eines dafür vorgesehenen Baufensters. Auch hier muss einer Befreiung zugestimmt werden.


Baurechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“, in der Fassung der 4. Änderung (Plandatum vom 08.05.2019). Dem Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid (4.40-VB-161-2019 vom 10.02.2020) zugrunde.
Die im Beschluss aufgeführten Befreiungen zu Dreiecksgauben, Baugrenzenüberschreitung bzgl. Treppenhaus und die Anwendung des Stellplatzschlüssels wurden bereits mit dem Vorbescheid genehmigt! Die weiteren Befreiungen werden neu beantragt.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“, in der Fassung der 4. Änderung (Plandatum vom 08.05.2019). Dem Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid (4.40-VB-161-2019 vom 10.02.2020) zugrunde.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Aus städtebaulichen Gründen wird einer Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) von der Festsetzung „Dreiecksgauben“ zugestimmt. Durch die verhältnismäßig geringfügige Überschreitung der Baugrenzen, durch das geplante zweite Treppenhaus und der Glasdachüberdachung der Terrasse auf der Westseite, wird einer weiteren Befreiung (Gem. § 31 Abs. 2 BauGB) zugestimmt. Zudem werden der Errichtung der Nebenanlagen samt Stellplätzen außerhalb des dafür vorgesehenen Baufensters an der süd-östlichen Grundstücksgrenze, sowie dem Lichthof (auf der Westseite) zugestimmt.
Die Anwendung des Stellplatzschlüssels nach Anlage 3, Nr. 1.3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt. Bei Änderungen des Nutzerkreises ist der Stellplatzbedarf entsprechend anzupassen (s. Vorbescheid).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 16:56 Uhr