Bauantrag von Frau und Herrn Schneider: Errichtung eines Garagengebäudes, Fl.Nr. 721 Gem. Nirnharting, Dobelstraße 16
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 24.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Garagengebäudes in den Maßen 11 m x 11 m. Der Baukörper soll auf der nördlichen Grundstücksfläche errichtet werden. Das Gebäude soll mit einem nicht gleichschenkligen Satteldach errichtet werden. Auf der nördlichen Gebäudeseite soll die Wandhöhe 4,50 m betragen, auf der südlichen Seite 2,94 m. Im östlichen Gebäudeteil ist ein Stellplatz für Transporter, Radlader und Anhänger geplant, aufgrund dessen ist die Wandhöhe von 4,50 m erforderlich.
Das Grundstück liegt an keiner öffentlichen Straße an, die Erschließung muss demnach privatrechtlich gesichert werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Antrag wurde in der Sitzung vom Gremium zurückgestellt und soll in der nächsten Sitzung behandelt werden. Die Bauausschussmitglieder haben sich Bedenkzeit erbeten und wollen sich ein Bild vor Ort machen, um anschließend in der nächsten Bauausschusssitzung über den Tagesordnungspunkt erneut zu
beraten und abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2020 16:56 Uhr