I. Information über erteilte Genehmigungsfreistellung
Es wird folgender Antrag bekannt gegeben, welcher auf dem Büroweg durch 1. BGM Baderhuber entschieden worden ist:
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung von Herrn Hartl: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 143/5 Gem. Nirnharting, Zillingweg 2, Bebauungsplan Nirnharting Nord
II. Sachstandsbericht zur Anfrage von GR Lamminger (Bauausschusssitzung Februar 2020):
Vorhaben: Errichtung eines Carports in der Bergstr. 10 / das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan Feichten
27.08.2018 Antrag auf isolierte Befreiung: 6 x 6 x 2,5 m Doppelcarport mit Pultdach
05.09.2018 BAS:
- außerhalb der Baugrenzen, zugestimmt
- Pultdach, abgelehnt
10.09.2018 Bescheid: Befreiungen erteilt, allerdings mit Satteldach
16.10.2018 Widerspruch
07.11.2018 BAS
- Befreiung Pultdach wird zugestimmt
- Dachausführung und -neigung ist in Form und Gestaltung an das benachbarte Garagengebäude anzupassen
- Vor Realisierung ist dem Bauamt eine entsprechende Skizze vorzulegen
19.11.2018 Änderungsbescheid
14.03.2019 Skizzen zum Carport
- mit 15 ° DN
- gleiche Neigung Nachbargarage
- Keine Unterlagen im Vorgang zu finden, was und ob von Seiten der Verwaltung zu den Skizzen etwas veranlasst wurde.
II. Vorsprache GR Hofmann Josef, 06.02.2020
Das Carport würde dem Beschluss nicht entsprechen, hinsichtlich Form und Gestaltung zum Nachbargebäude.
III. Verwaltung, Ortseinsicht am 17.06.2020 mit Fotos
Die Ausführung vom Carport ist Form und Gestaltung dem benachbarten Garagengebäude angepasst worden. Dachneigung und -eindeckung entsprechen dem Nachbargebäude ebenfalls. Nach Auffassung der Verwaltung ist dem Beschluss des Bauausschusses Rechnung getragen worden. Einzig allein sind beide Anlagen versetzt ausgeführt, dies war aber im Beschluss nicht formuliert.
GR Lamminger führt dazu aus, dass das Vorhaben viel zu hoch ausgeführt wurde und die Höhe nicht dem Antrag entsprechen würde.
Die Verwaltung bestätigt, dass aussagekräftige Unterlagen diesbezüglich (Grundriss- / Schnittdarstellung) vom Vorhaben fehlen. Lediglich im ersten Antrag wurde eine Höhe vom Pultdach mit 2,50 m angegeben. Die Wandhöhe gem. BayBO ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Eine Überprüfung kann hier nur mittels Meldung an die Baukontrolle stattfinden.