Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von Frau Giesbrecht: Errichtung zweier Stützmauern, Fl.Nr. 1191/6 Gem. Tengling, Linnerfeld 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung zweier Stützmauern. Hierzu gibt sie folgende Gründe und Vorhabensbeschreibungen an:

Wir benötigen an der Nordostseite unseres Grundstücks eine Stützmauer (im folgenden Mauer 1 genannt), um unser Haus und unser Grundstück vor weiteren Starkregenereignissen zu schützen. Die Stützmauer soll die ganze Nordostseite des Grundstücks entlanglaufen und ist im Schnitt ca. 50 cm hoch. Zudem planen wir innerhalb unseres Grundstücks, zwischen Carport und Haus, eine Stützmauer (Mauer 2). Da es sich in diesem Fall um eine Geländemodellierung von bis zu 50 cm handelt, die vom Bebauungsplan abgedeckt ist, gehen wir davon aus, dass dafür keine isolierte Befreiung erforderlich ist. Es handelt sich jeweils um eine Natursteinmauer.

Unser Grundstück liegt aufgrund der geografischen Gegebenheiten und der Tatsache, dass wir uns bei der Planung des Hauses an der Straße und dem Wendehammer im Linnerfeld orientierten, deutlich niedriger als die Nachbargrundstücke (Flurnummern 1186 und 1186/2) auf der Nordostseite.
Bei dem Starkregen am 28.Juni 2020 entstand den Nachbarn, die noch nicht durch eine Stützmauer vor den Wassermassen geschützt waren, Schaden in Höhe von mehreren zehntausend Euro.
Auch auf unserem Grundstück stand das Wasser nach dem Starkregen zum Teil bis zu 40 Zentimeter hoch. Unser Glück war, dass unser Haus erst zwei Tage später – am 30. Juni – aufgestellt wurde. Allein aus diesem Grund entstand uns kein Schaden.
Aufgrund des Klimawandels wird die Häufigkeit von Starkregenereignissen zunehmen, sodass weitere hohe Schäden zu erwarten sind, sollten wir unser Hab und Gut nicht ausreichend schützen dürfen.
Die Gemeinde Taching a. See hat einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Linnerfeld aufgestellt und uns das Baurecht erteilt. Im Zuge der Planung muss die Versickerung des Niederschlagswassers berücksichtigt werden. Bei einem Starkregenereignis ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Nachbarn offenkundig nicht in der Lage, das viele Wasser aufzunehmen. Theoretisch wäre der Landwirt in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Nun liegt es an uns, uns auf eigene Kosten vor hohem Schaden zu schützen.
Der Gemeinderat hat bereits zwei weiteren Nachbarn die isolierte Befreiung für eine Stützmauer erteilt. Deshalb beantragen wir dies ebenso.
Die Mauer 1 wird ca. 26,50 Meter lang sein, Mauer 2 ca. 18 Meter.

Verwaltung
Die eine Stützmauer soll zwischen dem Doppelcarport und dem Wohngebäude auf einer Länge von ca. 18 m, mit einer Höhe von ca. 0,5 m errichtet werden. Die andere Stützmauer soll entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 26,50 m verlaufen.
Die Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze soll aufgrund des Geländeunterschiedes 0,50 m bzw. 0,90 m hoch sein.
Das Vorhaben ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gessenhausen“, 7. Änderung.
Gemäß der Festsetzung Nr. 3.5 des Bebauungsplanes sind Einfriedungen ohne Sockel mind. 0,1 m vom Boden abzusetzen (Tierwanderungen). Die Errichtung von Einfriedungsmauern ist unzulässig. Zudem legt der Bebauungsplan unter Nr. 5 fest, dass das Gelände an den Grenzen zu Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches an das vorhandene Gelände anzugleichen ist. Ferner ist das Gelände von benachbarten Grundstücken ohne Stützmauern aneinander anzugleichen.

In der anschließenden Diskussion kann die Frage, ob das Oberflächenwasser nach dem Bau der Stützmauern in angrenzende Grundstücke fließt, nicht geklärt werden. Bürgermeisterin Lang schlägt daher vor, den TOP auf die nächste Sitzung des Gemeinderats zu verschieben. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis.

Datenstand vom 02.02.2021 09:23 Uhr